Wer unter psychischen Problemen leidet oder körperliche Leiden ertragen muss und auf Grund dieser Einschränkungen durch reguläre Arbeit seinen Lebensunterhalt nur noch teilweise oder gar nicht bestreiten kann, hat den grundsätzlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Um diesen Anspruch jedoch auch geltend machen zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig, welche jedoch nicht jeder Versicherte erfüllen kann. Ab dem 1.7. 2014 gelten einige neue Regelungen, welche sich auch auf die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der komplette Lebensunterhalt durch die Beträge der Erwerbsminderungsrente zukünftig auch bestritten werden kann.
Die Rente vor der Rente
Ein plötzlicher Arbeitsunfall oder eine lange, schwere Krankheit – es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer nur noch bedingt oder gar nicht mehr arbeiten können. In diesen Fällen soll die Erwerbsminderungsrente einspringen und Arbeitnehmern finanzielle Hilfe bieten, damit die Existenz nicht gefährdet ist. Bis zum Eintritt in das reguläre Rentenalter kann die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe oder nur in Teilbeträgen gezahlt werden. Dies ist abhängig von der Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer täglich noch aufbringen kann. Liegt diese Arbeitszeit unter 3 Stunden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Besteht die Möglichkeit, mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden zu arbeiten, bekommt ein Arbeitnehmer lediglich eine Teilrente ausbezahlt. Die Gewährung der Rente hängt jedoch noch von anderen Faktoren ab, welche sich mit der Rentenreform ab Juli 2014 teilweise ändern.
Voraussetzungen und Höhe der Erwerbsminderungsrente
Wieviel letztendlich ein Rentenversicherter bekommt, ist neben dem Gesundheitszustand auch abhängig von den Zeiten, welche rentenrechtlich vor Beginn einer Erwerbsminderungsrente zurückgelegt wurden. Unabhängig davon müssen erkrankte Versicherte in der Regel jedoch mindestens 5 Jahre regelmäßige Beträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Drei Jahre der letzten fünf Jahre müssen des Weiteren Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, um Ansprüche auf diese Rente geltend machen zu können.
Eine Ausnahme lässt die Regelung jedoch zu: Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Auszubildenden und wird dieser durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall so geschädigt, dass eine Erwerbsminderung unausweichlich ist, kann der Azubi seinen Anspruch auf diese Rente umgehend geltend machen. Für alle anderen jungen Arbeitnehmer gilt im Fall der Erwerbsminderung die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Regelung „täuscht“ vor, dass der Arbeitnehmer bis zu seinem 60. Lebensjahr gearbeitet hat. Für diese „gedachte“ Zeit wird der Durchnittswert berechnet, welcher bis zur Erwerbsminderung mit dem Alter von 60 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten zurück gelegt wurde.
Mit den Änderungen ab Juli 2014 treten Zurechnungszeiten bis zum 62. Lebensjahr in Kraft. Zusätzlich werden Einkommenseinbußen eines Versicherten nicht mehr beachtet, sofern sie die letzten vier Jahre vor dem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente zu Stande kamen. Dies kann sich durchaus vorteilhaft auf die Höhe des monatlichen Rentenbetrages auswirken, welcher sich derzeitig im Durchschnitt wie folgt gestaltet:
Westdeutschland: volle Rente 723 Euro, Teilrente 492 Euro
Ostdeutschland: volle Rente 698 Euro, Teilrente 423 Euro
Auch, wenn sich die Regelungen ab Juli 2014 vorteilhaft auf die Berechnungen auswirken können, ist es nur selten möglich, den Lebensunterhalt durch die Erwerbsminderungsrente zufriedenstellend bestreiten zu können. Ohne weitere finanzielle Einnahmen ist die Existenz bei vielen Versicherten damit durchaus gefährdet.
Selbst die Existenz sichern
Wer durch körperliche Einschränkungen von der Erwerbsminderungsrente teilweise oder ganz leben muss, hat zwei Möglichkeiten, seine finanzielle Existenz sicherer zu gestalten. Zum einen können bis zu 450 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne Einbußen in der Erwerbsminderungsrente zu riskieren. Doch für viele Versicherte ist eine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eher selten eine reale Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu erweitern. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen kann jeder schon im Vorfeld sicher vorsorgen. Besonders ehemals Selbstständige oder Arbeitnehmer mit rentenrechtlichen Auszeiten schaffen sich damit eine sichere Basis, damit die eigene Existenz auch im Notfall nie gefährdet ist.
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