Ein Job beim Zoll ist auch nach dem Wegfall europäischer Grenzen vielfältiger als gedacht. Die Angestellten arbeiten beispielsweise am Flughafen, beim Zollkriminalamt oder bei der Bundesfinanzdirektion. Das macht eine Zoll Ausbildung so interessant für junge Menschen.
Die Voraussetzungen
Die Grundlage für eine erfolgreiche Karriere beim Zoll bildet eine solide Ausbildung. Der Zoll bildet seinen beruflichen Nachwuchs selbst aus. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Realschulabschluss oder die Fach- oder Hochschulreife. Mit dem Realabschluss starten Mädchen und Jungen ihre Ausbildung im Mittleren Dienst. Wer das Abitur gemacht hat, beginnt seine Ausbildung im Gehobenen Dienst. Daneben besteht auch die Möglichkeit, als Seiteneinsteiger Karriere beim Zoll zu machen. Die Behörden suchen neben technischem Personal mitunter auch nach Spezialisten wie beispielsweise Chemikern.
Die Zoll Ausbildung im Mittleren Dienst
Mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren ist die Zoll Ausbildung im Mittleren Dienst zwar relativ kurz, beinhaltet jedoch einen breiten theoretischen und auch praxisbezogenen Unterricht. Neben rechtlichem und steuerlichem Wissen über das Steuer-, Sozialversicherungs-, Straf- und Vollzugsrecht erlangen die Auszubildenden im praktischen Teil einen vertieften Einblick in die Aufgaben einer Zollverwaltung und bearbeiten dabei selbstständig typische Geschäftsvorgänge und Sachverhalte. Die Ausbildung endet mit einer Laufbahnprüfung.
Die Zoll Ausbildung im Gehobenen Dienst
Für die Ausbildung im Gehobenen Dienst muss mit einer Dauer von drei Jahren gerechnet werden. Das duale Studium in der Fachrichtung „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Im Grundstudium werden staatsrechtliche und politische, volks- und finanzwirtschaftliche sowie betriebswirtschaftliche Grundlagen vermittelt. Zum Grundstudium gehört auch ein praktischer Teil. Das Hauptstudium hat neben dem Steuer-, Zoll-, Verbrauchssteuer- und Verkehrssteuerrecht auch Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Management zum Inhalt.
Die möglichen Einsatzorte
Wie bereits beschrieben, arbeiten Zollbedienstete nach der Zoll Ausbildung in vielen Bereichen der Wirtschaft und zwar im gesamten Bundesgebiet. Grob untergliedern lassen sich die Bereiche in die Branchen Warenverkehr, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Herstellung und Vertrieb in Deutschland, Arbeit und Kfz-Steuer. Beim Warenverkehr geht es um Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie um Postverkehr und Internethandel. Beim Dienstleistungs- und Kapitalverkehr beschäftigen sich die Zollmitarbeiter mit Fragen rund um statistische Meldepflichten für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Bereich Waren und Dienstleistungen anbieten oder Geldgeschäfte abwickeln. Bei Herstellung und Vertrieb in Deutschland geht es um die Themen Steuern, Lieferantenerklärungen sowie Quoten- und Produktionsregelungen. Die Zollmitarbeiter im Bereich Arbeit kümmern sich um Fragen wie den Mindestlohn oder überwachen die gesetzlichen Auflagen für Arbeitgeber mit Sitz in oder außerhalb Deutschlands. Ganz neu ist die Zuordnung der Kfz-Steuer zu den Zollbehörden. Hier ergeben sich ebenfalls interessante Jobperspektiven.
Die Bezahlung
Wer die Zoll Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und einen Job beim Zoll erhält, der darf sich über einen sicheren Arbeitsplatz mit guter Bezahlung, hervorragenden Sozialleistungen und interessanten beruflichen und Weiterbildungs-Perspektiven freuen. Die Entlohnung erfolgt nach den Tarifbestimmungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes. Neben großzügigen Urlaubsregelungen gibt es weitere Zusatzleistungen wie freiwillige Zahlungen in eine Betriebsrente oder eine Entgeltumwandlung. Übrigens erhalten Auszubildende und Studenten bereits während ihrer Zoll Ausbildung ein attraktives Anwärtergrundgehalt.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.