Selten ist ein so abwechslungsreiches und interessantes Berufsbild gegeben, wie es nach einer Polizeiausbildung der Fall ist. Entlaufene Haustiere, Drogenfunde, Großdemonstrationen, illegaler Giftmüll oder auch Verkehrsunfälle auf viel befahrenen Straßen – der Dienstplan hält fast täglich mehrere überraschende Aufgaben bereit. Wer diese Abwechslung zu schätzen weiß und zudem über einige Voraussetzungen verfügt, bekommt mit der Polizeiausbildung eine zukunftsorientierte berufliche Basis.
Ein Polizist / eine Polizistin ist der Vertreter / die Vertreterin der ausführenden Staatsgewalt. Zu den Kernaufgaben eines Polizisten / einer Polizistin gehört es, für Recht, sowie Ordnung zu sorgen und die innere Sicherheit im Staat aufrecht zu erhalten. Nach einer Polizeiausbildung ist ein Polizist / eine Polizistin Beamter / Beamtin auf Lebenszeit. Dieser Status bietet große Vorteile, wie beispielsweise eine zuverlässige Bezahlung, geregelte Altersvorsorge oder auch einen sicheren Arbeitsplatz.
Ist die Polizeiausbildung absolviert, stehen unterschiedliche Tätigkeitsbereiche zur Auswahl:
Zusätzlich können unterschiedliche Spezialisierungen als weiterführende Möglichkeiten genutzt werden. Vom Hubschrauberpilot / Hubschrauberpilotin bis zum / zur Hundeführer / Hundeführerin sind diese Weiterbildungen sehr facettenreich.
Bis auf die Bundespolizei ist der Polizeidienst in Deutschland Sache der einzelnen Länder. Lediglich die Bundespolizei ist dem Bundesministerium untergeordnet. Ansonsten besitzt jedes einzelne Bundesland seine ganz eigene Polizeibehörde, welche auch eigenverantwortlich alle spezifischen Richtlinien für die unterschiedlichen Laufbahnen festlegt und die jeweiligen Anwärter für den Polizeidienst selbst ausbildet. Selbst die Bezeichnungen der Karrierewege unterscheiden sich mittlerweile voneinander:
ist mit dem zweiten Einstiegsamt, Laufbahngruppe 1 gleichzusetzen und dies in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, sowie auch Mecklenburg-Vorpommern. Des Weiteren entspricht der mittlere Dienst dem Laufbahnabschnitt 1in Hamburg und der Qualifikationsebene 2 in Bayern.
ist mit dem ersten Einstiegsamt, Laufbahngruppe 2 gleichzusetzen und dies in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, sowie auch Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg hingegen entspricht der gehobene Dienst dem Laufbahnabschnitt II, während er in Bayern als Qualifikationsebene 3 bezeichnet wird.
Die Dauer der Basisausbildung ist abhängig von der jeweiligen Laufbahn. Während der mittlere Dienst in 2 Jahren absolviert werden kann und als Polizeimeister / Polizeimeisterin abgeschlossen wird, werden für den gehobenen Dienst 3 Ausbildungsjahre benötigt. Diese können dann als Polizeikommissar / Polizeikommissarin erfolgreich beendet werden.
Unabhängig davon, bei welcher Polizeibehörde eine Ausbildung absolviert werden soll – je nach gewünschter Laufbahn muss ein Anwärter bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um an einer Polizeiausbildung teilnehmen zu können. Zu den formalen Voraussetzungen gehören:
Hauptschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder aber mittlere Reife
Fachhochschulreife oder Abitur
Neben diese grundlegenden Einstiegsvoraussetzungen muss jedoch auch ein – meist umfangreiches Auswahlverfahren absolviert werden. Dazu zählt ein Interview, ein sportlicher Test, sowie auch ein direkter Einstellungstest. Dafür sind nicht nur eine hohe geistige und körperliche Leistungsfähigkeit notwendig, sondern es werden auch bestimmte Charakterzüge und – eigenschaften erwartet. das sind beispielsweise Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Zivilcourage, Belastbarkeit, Flexibilität, Demokratieverständnis, sowie auch ein ansprechendes Erscheinungsbild. Besitzt ein Bewerber zudem gute Fremdsprachenkenntnisse, steht einer Polizeiausbildung nichts mehr im Weg.
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