Eine Visagistin / ein Visagist kann das, was sich viele Frauen wünschen – sie zaubert! Mit Schwämmchen, Pinseln und passend zusammengestellten Farbtönen pudert, zeichnet und tuscht sie gekonnt kleinere Sternchen und große Stars. Dabei nimmt eine Visagistin / ein Visagist den Platz eines Handwerkers und gleichzeitig eines Künstlers ein und kommt den auch als unnahbar geltenden Menschen recht nahe.
Eine ausgebildete Visagistin sorgt dafür, dass Menschen auf Bildern oder in einem Film ansprechend wirken, dass kleine Unebenheiten verschwinden und „Problemzonen“ im Gesicht, am Hals und im Dekollete überspielt werden. Ob private Hochzeiten oder am Theater, Visagisten sind in der heutigen Zeit überall dabei, wenn ein Mensch in irgendeiner Form öffentlich auftreten möchte.
Was hinlänglich als „Visagistin“ bezeichnet wird, gliedert sich im Grunde jedoch in 3 verschiedene Berufsgruppen:
Während eine diplomierte Visagistin angestellt ist, selbstständig einen eigenen Salon betreibt oder bei Fotoaufnahmen, für einen Film und am Theater tätig ist, arbeitet ein Make-Up Artist eher freiberuflich für Foto und Film. Die Maskenbildnerin hingegen ist häufig in einem Theater angestellt, arbeitet manchmal aber auch freiberuflich in der Filmbranche. Da alle erwähnten Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind, verlaufen die Grenzen zwischen den einzelnen Berufen auch fließend.
Wer sich für eine Ausbildung zum Visagisten entscheidet, absolviert keine eigenständige Ausbildung, sondern spezialisiert sich als Friseuse oder Kosmetikerin weiter. Während einer Ausbildung liegt der Fokus im Schminken, dabei speziell im künstlerischen Ausdruck und nicht, wie häufig angenommen beim Akzentuiren durch das Make up. Innerhalb der Grundausbildung werden unterschiedliche Schminktechniken erlernt, eine Kosmetikausbildung absloviert, Hautanalysen durchgeführt, sowie auch Akzente gesetzt.
Meist erfolgt eine Ausbildung zur Visagistin an privaten Einrichtungen, welche zudem auch kosmetische Ausbildungen anbieten. Die Ausbildung ist zudem eine freiwillige Ausbildungsmaßnahme. Aufgrund dessen erfolgt auch keine Vergütung der Ausbildungszeit und die Ausbildung wird nicht in Vollzeit angeboten, sondern in Unterrichtseinheiten an den Wochenenden oder am Abend. Dies gewährleistet, dass Auszubildende ihrer eigentlichen Tätigkeit auch neben einer Ausbildung weiterhin nachgehen können.
Möchte sich jemand zur Visagistin ausbilden lassen, ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Kosmetik Grundvoraussetzung. Diese kann als Friseuse, Stil- und Farbberaterin oder als Kosmetikerin erfolgt sein. Visagisten arbeiten hauptsächlich im Stehen und meist auch unter weniger guten Lichtverhältnissen. Diese dürfen jedoch ein Ergebnis nicht beeinflussen.
Wer als Visagistin tätig sein möchte, arbeitet häufig nach Auftragslage. Daher können auch die Arbeitszeiten variieren. Die Bereitschaft, in der Nacht, an Feiertagen und an den Wochenenden zu arbeiten sollte daher genauso selbstverständlich sein, wie die persönliche Voraussetzung, für einen Auftrag auch zu reisen.
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