Ausbildung

BAföG: Ausbildung mit finanzieller Unterstützung vom Staat

Das erste eigene Geld, das Auszubildende verdienen, reicht in der Regel längst nicht, um alle Kosten zu decken. Und wer studiert, muss sein Studium ebenfalls mit elterlicher Hilfe und/oder Nebenjobs finanzieren. Sollte das nicht möglich sein, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Das bekannteste Förderprogramm ist das BAföG.

Was ist BAföG?

BAföG ist eigentlich die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird damit jedoch die finanzielle Unterstützung bezeichnet, die Auszubildende nach diesem Gesetz erhalten.

Wer bekommt BAföG und wie viel?

Die Annahme, dass nur Studierende BAföG bekommen können, ist weit verbreitet, aber falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann BAföG auch eine Ausbildung finanziell unterstützen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass Auszubildende jünger als 30 Jahre sind, nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, und eine Ausbildung an einer weiterführenden Schule absolvieren. Dazu zählen – neben dem Studium an Hochschulen – auch:

  • höhere Fachschulen und Akademien
  • Berufsaufbauschulen
  • weiterführende allgemeinbildende Schulen
  • Fachschul-, Fachoberschul-, Berufsfachklassen
  • Kollegs
  • Abendhauptschulen, -realschulen, -gymnasien

Nicht gefördert werden dagegen betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen („Ausbildungen im Dualen System“).

Wie viel BAföG in der Ausbildung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist deshalb individuell sehr unterschiedlich.

Was beeinflusst die Höhe?

Für die Berechnung der BAföG-Höhe ist der finanzielle Bedarf entscheidend. Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. dem Grundbedarf
  2. der Wohnpauschale
  3. einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn der oder die Auszubildende bereits ein Kind hat, kommt noch ein Kinderbetreuungszuschlag dazu.

Dem daraus resultierenden Gesamtbedarf werden Faktoren wie das Einkommen der Eltern (Ausnahme: elternunabhängiges BAföG) und die Anzahl der Geschwister sowie das eigene Vermögen und regelmäßiges eigenes Einkommen gegenübergestellt. Ein BAföG Rechner kann anhand dieser Angaben relativ einfach online ermitteln, wie hoch der Förderbetrag vermutlich ausfallen wird. Aktuell liegt der BAföG Höchstsatz bei 853 Euro (Stand: Mai 2020).

Muss man BAföG nach der Ausbildung zurückzahlen?

Ob eine BAföG Rückzahlung erfolgen muss, hängt von der Art der Ausbildung ab: Schüler müssen BAföG nach ihrer Ausbildung nicht zurückzahlen, Studierende jedoch schon (anteilig). Sie müssen nach einer bestimmten Zeit die Hälfte der BAföG-Leistungen zurückzahlen, maximal jedoch 10.000 Euro.

Wo liegt der Unterschied zur BAB?

Im Gegensatz zum BAföG fördert die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) junge Menschen, die finanzielle Unterstützung für ihre betriebliche bzw. außerbetriebliche Ausbildung benötigen.

Voraussetzung für die Förderung durch BAB ist, dass es sich um die erste Berufsausbildung handelt, der Ausbildungsberuf staatlich anerkannt ist und der oder die Auszubildende wegen zu großer Entfernung zum Ausbildungsort nicht mehr bei seinen Eltern wohnt.

Wie hoch die BAB ausfällt, hängt unter anderem von den Mietkosten, dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen ab.

Wie und wo stelle ich einen Antrag auf BAföG für meine Ausbildung?

BAföG Anträge erhalten Sie bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk) an Ihrer Hochschule oder auf bafög.de. Der Antrag kann ausgefüllt per Post oder elektronisch an das Amt übermittelt werden. Auch wenn BAFög online beantragt wird, muss der Antrag unterschrieben werden.

Tipp: Da die Leistung maximal einen Monat rückwirkend gezahlt wird, sollten Sie den Antrag auf BAB und BAföG vor der Ausbildung stellen, um die finanzielle Unterstützung ohne Verzögerung gleich zum Ausbildungsbeginn zu erhalten.

Habe ich während der Coronakrise BAföG Anspruch?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung weist darauf hin, dass BAföG-Empfänger keine finanziellen Nachteile durch mögliche Unterrichts- oder Vorlesungsausfälle erleiden dürfen. Sollte die Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung wegen Corona vorübergehend nicht möglich sein, wird BAföG dennoch bis auf Weiteres weiter gewährt, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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