Ausbildung

Die Berufsausbildungsbeihilfe – mehr Geld für viele Auszubildende

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt der Staat Auszubildende in verschiedenen Berufen, welche aufgrund verschiedener Gründe während der Ausbildung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ähnlich wie beim BaföG hängt auch hier der Umfang, die Dauer und auch die Möglichkeit der Berufsausbildungsbeihilfe von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Betrachten wir diese einmal genauer.

In welchen Ausbildungen kann überhaupt Berufsausbildungshilfe beantragt werden

Bei der Ausbildung muss es sich zwingend um eine staatlich anerkannte Ausbildung handeln. Insgesamt gibt es in Deutschland aktuell rund 340 verschiedene Berufsbilder, deren Ausbildung anerkannt ist und welche somit zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigen können. Eine Liste der Berufe, welche staatlich anerkannt sind, kann unter anderem bei der Agentur für Arbeit abgerufen werden.

Die BAB-Voraussetzungen im Überblick

Grundsätzlich gewährt der Staat die BAB unter drei gesonderten Voraussetzungen. Zum einen muss der Auszubildende aus zwingenden Gründen nicht mehr im Elternhaus leben. Zudem muss ein zwingender finanzieller Bedarf bestehen. Das bedeutet, dass sowohl der Auszubildende als auch seine Eltern so wenig Geld verdienen, dass der Lebensunterhalt mit diesem Geld nicht bestritten werden kann. Ein Ausschlusskriterium ist der Bezug anderer staatlicher finanzieller Mittel. Die Berufsausbildungsbeihilfe kann also beispielsweise nicht mit Wohngeld oder anderen Leistungen kombiniert werden.

Wie hoch ist die Berufsausbildungshilfe überhaupt?

Der Maximalbetrag der Berufsausbildungsbeihilfe liegt bei 725 Euro pro Monat. Allerdings erreichen nur wenige Auszubildende diesen Höchstsatz, da dieser von vielen weiteren Faktoren abhängig ist und immer individuell berechnet wird. Unter anderem spielen bei der Höhe des Satzes die Kosten der eigenen Wohnung, die Art der Krankenversicherung und auch die finanziellen Ersparnisse des Auszubildenden und dessen Einnahmen eine wichtige Rolle. Mit einem BAB-Rechner können Sie individuell ausrechnen lassen, in welcher Höhe der BAB-Bezug wohl genehmigt wird und in welchem Umfang sich ein solcher Antrag lohnt.

Wie lange wird die BAB gewährt?

Grundsätzlich wird die Berufsausbildungsbeihilfe entweder für 18 Monate oder für 12 Monate gewährt. Dies hängt unter anderem von der Art der Ausbildung ab. Das bedeutet, dass der Auszubildende auch während der noch laufenden Ausbildung einen erneuten Antrag stellen muss, bei welchem seine Ansprüche erneut geprüft werden. So wird verhindert, dass durch Veränderungen des Azubi-Gehalts eine Überzahlung stattfindet.

Kann BAB auch elternunabhängig beantragt werden?

Grundsätzlich werden die Daten der Eltern für die Berufsausbildungsbeihilfe ebenfalls herangezogen, um den Anspruch des Antragstellers zu prüfen. Wer jedoch beispielsweise bereits von Zuhause ausgezogen ist und aufgrund von sozialen Differenzen keinen Kontakt mehr mit seinen Eltern hat, muss dennoch nicht auf die BAB verzichten. In der Regel ist das Amt zur Prüfung verpflichtet und kann bei dokumentierter räumlicher und sozialer Trennung von den Eltern nicht die Mitwirkung des Auszubildenden verlangen. Da die Eltern bei einer Erstausbildung dennoch unterhaltspflichtig sind, werden diese vom Amt angeschrieben und entsprechend geprüft.

Wo den Berufsausbildungsbeihilfe-Antrag einreichen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann ganz einfach bei der Agentur für Arbeit am Wohnort des Auszubildenden beantragt werden. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Antrags bereits der Vertrag über die Ausbildung oder die Ausbildungsvorbereitung von beiden Parteien unterschrieben sein muss. Ohne dieses Dokument kann der Antrag nicht bearbeitet werden, da die Berufsausbildungsbeihilfe ab Beginn der Ausbildungszeit ausgezahlt wird.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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