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Der Ausbildungsvertrag – wichtigste Grundlage für Azubis

Viele Schulabgänger starten mit einer Ausbildung in ihre berufliche Zukunft. Der Ausbildungsvertrag ist dabei die wichtigste Grundlage. Dieser enthält nicht nur alle wichtigen Daten des Auszubildenden, sondern regelt beispielsweise auch das Gehalt, den Urlaubsanspruch oder auch die zu leistenden Arbeitszeiten. Unabhängig von der jeweilig gewählten Form einer Ausbildung oder des zu erlernenden Berufes muss jeder Ausbildungsvertrag über grundlegende Angaben verfügen, welche vor einer Unterschrift in Ruhe geprüft werden sollten. Doch auch auf nicht zulässige Regelungen ist vor einer Unterzeichnung zu achten.

Wichtige Inhaltspunkte eines Ausbildungsvertrages

Neben den persönlichen Daten des Auszubildenden und allen Angaben zum auszubildenden Betrieb regelt ein Ausbildungsvertrag viele weitere Fragen, welche für den Auszubildenden und den jeweiligen Betrieb rechtlich bindend sind. Um so wichtiger ist es, dass alle notwendigen Angaben vollständig in einem Ausbildungsvertrag enthalten sind und vor der Unterschrift durch den Azubi oder den Erziehungsberechtigten überprüft werden, da nach einer Unterzeichnung auch Ausbildungsverträge den üblichen rechtlichen Grundlagen für geltende Verträge unterliegen.

Die folgenden Punkte einer Ausbildung sollte ein Ausbildungsvertrag regeln:

  • Zeitliche, sowie die sachliche Gliederung einer Ausbildung: Ausbildung grundsätzlich nach gesetzlichem Rahmenplan, zusätzlich aufgeführter betrieblicher Ausbildungsplan mit Inhalten, wie beispielsweise zeitliche Gliederung einer Ausbildung oder die zu durchlaufenden Abteilungen – innerhalb der Ausbildungszeit
  • Beginn, sowie die Dauer der Ausbildung: Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten für den Beginn (1.9.) und die Beendigung (31.8.) einer Ausbildung sind auch verkürzte Ausbildungszeiten möglich. Diese müssen gesondert eingetragen werden
  • Maßnahmen und Ausbildungsorte: Alle Orte, an denen Ausbildungsmaßnahmen stattfinden sollen, müssen eingetragen werden. Fahrtkosten für aufgeführte Ausbildungsorte trägt der Azubi selbst. Werden Maßnahmen an nicht aufgeführten Orten angeordnet, muss der auszubildende Betrieb Fahrtkosten und eventuell zusätzliche Arbeitszeit tragen und anrechnen
  • Tägliche regelmäßige Arbeitszeit: Die Zeit der täglichen Ausbildung muss aufgeführt werden. Dadurch sind eventuelle Überstunden klar ersichtlich. Geltende Tarifverträge beachten.
  • Höhe und Zahlung von Vergütungen: Im Ausbildungsvertrag muss die Brutto – Ausbildungsvergütung für jedes Lehrjahr separat aufgeführt werden. Diese sollten angemessen ausfallen und mindestens pro Ausbildungsjahr einmal ansteigen. Wurden gewerkschaftliche Tarifverträge ausgehandelt, gelten diese als Richtlinie
  • Regelung zur Probezeit: Die gesetzliche Probezeit beträgt mindestens einen Monat und maximal vier Monate. Für die vereinbarte Probezeit gilt jedoch grundsätzlich – je kürzer, umso besser.
  • Urlaub: Der jährliche Urlaubsanspruch ist ebenfalls wichtiger Bestandteil im Ausbildungsvertrag. Dieser wird durch gewerkschaftliche Tarifverträge oder den gesetzlichen Mindestanspruch im Arbeitsrecht geregelt.
  • Kündigung: Obwohl für die Kündigung von Ausbildungsverträgen eine gesetzlich einheitliche Regelung gilt, muss auch dieser Punkt enthalten sein. Die Möglichkeit einer eventuellen Aufhebung des Ausbildungsvertrages auf Grund beiderseitigem Einverständnisses wird hingegen nicht vermerkt.
  • Betriebsvereinbarungen / Tarifverträge: Hier wird der Hinweis eingetragen, ob gesonderte Verträge gültig sind. Existiert ein Tarifvertrag, muss ein Auszubildender diesen meist selbstständig von der jeweiligen Gewerkschaft anfordern, um sich über geltende Regelungen zu informieren. Ein anhängiger Tarifvertrag zum Ausbildungsvertrag ist nicht vorgeschrieben. Gesonderte Betriebsvereinbarungen werden hingegen meist ausgehändigt oder als Regelung im Ausbildungsvertrag vermerkt.

Welche Regelungen dürfen Ausbildungsverträge nicht enthalten

Neben den notwendigen Punkten eines Ausbildungsvertrages existieren auch unzulässige Regelungen.

Sind Formulierungen zu folgenden Punkten enthalten, müssen diese rechtlich überprüft und vor einer Unterzeichnung gegebenenfalls entfernt werden:

    • Regelungen, welche den Azubi zwingen, nach einer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten: Ausnahme: eine beiderseitig vereinbarte Übernahme innerhalb der letzten 6 Monate
    • Regelungen über eine eventuell eingeschränkte Ausübung des erlernten Berufes nach der Ausbildung
    • Regelungen über finanzielle Beteiligung des Azubis an der Ausbildung oder finanzielle Leistungen des Azubis für zusätzliche Maßnahmen und Kurse
    • Regelungen in Zusammenhang mit Vertragsstrafen sind grundsätzlich und immer unzulässig
    • Regelungen zu eventuellen Schadensersatzansprüchen dürfen nie ausgeschlossen, pauschal oder beschränkt festgelegt werden

Wann endet ein Ausbildungsvertrag?

  • bei Bestehen der Gesellen – oder Abschlussprüfung mit dem Datum der Prüfung
  • bei nicht bestandener Prüfung mit dem Datum, welches als Ausbildungsende aufgeführt wurde oder mit dem nächstmöglichen Termin einer gewünschten Wiederholungsprüfung

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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