Kategorien: Ausbildung

Die Ausbildung in der Altenpflege

Bereits seit einigen Jahren wird in Deutschland der Pflegenotstand beklagt. So werden für das Jahr 2020 nahezu drei Millionen Pflegebedürftige erwartet. Doch welche Möglichkeiten gibt es, sich zum Altenpfleger oder zur Altenpflegerin ausbilden zu lassen? Wer kann sich umschulen lassen und welche Ausbildungswege gibt es? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie hier.

Welche Aufgaben hat ein Altenpfleger/eine Altenpflegerin?

Die Ausbildung in der Altenpflege konzentriert sich auf die Betreuung und Pflege, auf das Verabreichen von Medikamenten, die Betreuung von Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten, die Beratung der Angehörigen sowie die Dokumentation von Pflegemaßnahmen und verwaltenden Tätigkeiten.

  • Betreuen und Pflege bedeutet, dass Altenpfleger hilfsbedürftige Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags helfen. Dazu gehören die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen sowie die Motivation, sich sinnvoll zu beschäftigen und mit anderen Menschen zu interagieren. Auch das Begleiten sterbender Menschen gehört zur Arbeit eines Altenpflegers/einer Altenpflegerin.
  • Medikamente müssen dosiert und verabreicht werden, Puls, Temperatur, Blutdruck und gegebenenfalls der Blutzuckerspiegel müssen gemessen sowie Infusionen gelegt werden.
  • Auch die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten gehört zum Aufgabenbereich und zur Ausbildung in der Altenpflege, um ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Tagesabläufe werden sinnvoll und abwechslungsreich gestaltet, Spielerunden werden organisiert, Angelegenheiten bei Ämtern geklärt und wichtige Arzttermine wahrgenommen.
  • Auch Angehörige benötigen eine Beratung, um Pflegetechniken zu erlernen und eigenverantwortlich Pflegemaßnahmen durchzuführen.
  • Ein wichtiger Teil der Ausbildung in der Altenpflege nimmt die Dokumentationspflicht ein. Veränderungen und Auffälligkeiten müssen ebenso wie sämtliche Pflegemaßnahmen, die Verabreichung von Medikamenten und der gesundheitliche Zustand dokumentiert werden.

Weitere Informationen über das Berufsbild des Altenpflegers finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=9065.

Die Ausbildung in der Altenpflege

Für die Ausbildung in der Altenpflege ist es wichtig, dass Sie das Bedürfnis verspüren, anderen Menschen zu helfen. Sie sollten mit psychisch und physisch belastenden Situationen umgehen können und in der Lage sein, schwer kranke Menschen zu betreuen und Sterbende zu begleiten.

Bei der Ausbildung in der Altenpflege handelt es sich um eine duale Ausbildung, die eine Kombination aus Theorie und Praxis ist und drei Jahre dauert. Die theoretische Ausbildung findet in einer Altenpflegeschule oder Berufsfachschule statt, während praktische Fähigkeiten in einer Einrichtung der Altenpflege erlernt werden, also in der ambulanten oder stationären Pflege.

  • Im ersten Ausbildungsjahr erlernen Sie berufsspezifische Personal- und Sozialkompetenzen. Sie planen, dokumentieren und evaluieren Pflegemaßnahmen und lernen verschiedene Pflegemethoden kennen.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr erwerben Sie die medizinischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als Altenpfleger/Altenpflegerin. Sie lernen Rehabilitationskonzepte kennen und wie Sie pflegebedürftige Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen.
  • Im dritten Ausbildungsjahr wird Ihr Verständnis für Geschäftsprozesse geschult, sodass Sie einen Einblick in das betriebliche Gesamtgeschehen erhalten. Dazu gehören unter anderem die Hauswirtschaft, das Qualitätsmanagement, die Haustechnik und die Verwaltung sowie die Beachtung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen.

Die Ausbildung in der Altenpflege endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die am Ende des dritten Ausbildungsjahres stattfindet. Sie besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und aus einem praktischen Teil.

Eine Übersicht über die Altenpflegeschulen im gesamten Bundesgebiet finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend unter https://www.pflegeausbildung.net/uebersicht-altenpflegeschulen.html.

Die Umschulung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin

Seit April 2013 ist die Finanzierungsdauer für Umschulungen von Arbeitslosen zu Altenpflegern von bislang zwei Jahren auf drei Jahre erhöht worden. Sofern Bewerber Erfahrung in der Pflege mitbringen, kann die Ausbildungsdauer auch verkürzt werden. Wer bereits zwei Jahre in Vollzeit in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung gearbeitet hat, kann die Ausbildung in der Altenpflege um ein Jahr verkürzen. Bereits qualifiziertes Pflegepersonal, zum Beispiel Heilerziehungspfleger oder Krankenschwestern, profitieren von einer Kürzung um zwei Jahre und Altenpflegehelfer mit einer einjährigen Berufsausbildung um bis zu ein Jahr.

Um den Pflegebedarf zu decken, setzt der Staat auch auf Quereinsteiger. Die Maßnahmen erstrecken sich deshalb nicht nur auf Arbeitslose, sondern auch auf ältere Menschen und auf Frauen nach der Familien- und Pflegezeit. Ein möglicher Anreiz ist der begehrte und von der Arbeitsagentur vergebene Bildungsgutschein, der bei einem Weiterbildungsanbieter eingelöst werden kann und der die Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur sichert. Allerdings ist nur die dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger bundeseinheitlich geregelt. Einen Überblick über das teilweise verwirrende Angebot für Quereinsteiger erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest unter https://www.test.de/Altenpflege-fuer-Quereinsteiger-Wildwuchs-beim-Kursangebot-4292535-4292581/.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beruf des Altenpflegers oder der Altenpflegerin untrennbar mit der Liebe zu Menschen und dem Wunsch zu helfen verbunden ist. Die Arbeitszeit ist mit Schichtdienst und Wochenendarbeit verbunden. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Suche nach Arbeit berücksichtigt werden muss.

Vielleicht interessiert Sie im sozialen Bereich auch die Ausbildung zum Heilpraktiker oder zur Hebamme?

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Redaktion

Teilen
Veröffentlicht von
Redaktion

Letzte Beiträge

Zuhause studieren: Wie die AKAD University modernes Fernstudium gestaltet

Sponsored Post Ein Studium bringt neben dem Lernpensum oft auch noch ganz andere Herausforderungen mit…

vor 11 Stunden

Bildungsurlaub: Chancen und Nutzen für Mitarbeiter und Unternehmen

Bildungsurlaub ist ein wertvolles Instrument, das Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, sich während ihrer Arbeitszeit weiterzubilden.…

vor 3 Monaten

Von Tradition zu Innovation: Wie die Generation Z die Arbeitswelt verändert

Die Generation Z, geprägt von ständigen technologischen Fortschritten und neuen Wertevorstellungen verändert die traditionelle Arbeitswelt.…

vor 3 Monaten

Entlastung für Unternehmen: Wie das Bürokratieentlastungsgesetz den Verwaltungsaufwand reduziert

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist eine Maßnahme der Bundesregierung, die darauf abzielt, die bürokratischen…

vor 3 Monaten

Digitalisierung der Personalverwaltung: Die nützlichsten Tools im Überblick

In Zeiten von Fachkräftemangel und Personalnotstand ist es für Unternehmen entscheidend, beim Thema Personal die…

vor 4 Monaten

Erfolgreiches Key Account Management in der digitalen Ära

Im Zentrum des B2B-Vertriebs steht das Key Account Management (KAM), das mehr ist als bloßer…

vor 4 Monaten