Die Dauer einer Ausbildung ist in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes festgelegt. Sie wird außerdem im Ausbildungsvertrag schriftlich vermerkt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, die Ausbildung zu verkürzen. Um in den Genuss der Vorzüge einer verkürzten Ausbildung zu kommen, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen. Wer seine Ausbildung verkürzen kann, wie viel Zeit eingespart werden kann und was noch beachtet werden muss, mehr dazu hier.
Wer einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hat, hat die erste große Hürde bereits gemeistert. Die volle Ausbildungszeit beträgt drei und manchmal sogar dreieinhalb Jahre. Es gibt jedoch Gründe, die es rechtfertigen, die Ausbildung zu verkürzen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es indes nicht. Welche das sind, ist in den §§ 7 und 8 BBiG (Berufsbildungsgesetz) gesetzlich normiert.
Eine Verkürzung ist möglich
Um die Ausbildung verkürzen zu können, bedarf es der Zustimmung der für die Antragstellung zuständigen Stelle. Neben dem Auszubildenden muss auch der Ausbildungsbetrieb mit der Verkürzung der Ausbildungszeit einverstanden sein. Ist der Auszubildende minderjährig, muss die Zustimmung des Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
Die Antragstellung kann zu Beginn der Ausbildung oder spätestens kurz vor dem Beginn des zweiten Ausbildungsjahres eingereicht werden. Welche Stelle die Zustimmung für die Verkürzung der Ausbildungszeit erteilen muss, ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsberuf:
Die Regelungen für die Verkürzung der Ausbildungsdauer sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, um Details zu erfragen.
Eine Ausbildung kann nicht nur verkürzt, sondern auch verlängert werden. Es gibt bestimmte Verlängerungsgründe, die es erforderlich machen, dass für das Erreichen des Ausbildungsziels mehr Zeit gewährt wird, nämlich diese:
Im letzten Fall ist eine Verlängerung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zulässig. Sie ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt.
Insgesamt bedeutet es eine enorme Zeitersparnis, wenn die Ausbildungsdauer verkürzt wird. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Regelausbildungszeit von 3,5 auf 2 Jahre beziehungsweise von 3 auf 1,5 Jahre oder von 2 Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Es lohnt sich also, sich richtig anzustrengen, um die Ausbildung verkürzen zu können!
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