Wer sich für eine Physiotherapie Ausbildung entscheidet, möchte in erster Linie jedem helfen, der aufgrund einer Behinderung, einer Verletzung, einer Erkrankung oder durch zunehmendes Alter über einen erkrankten oder eingeschränkten Bewegungsapparat verfügt. Durch Körperkontakt und Bewegung werden Funktionen des Bewegungsapparates stabilisiert oder mobilisiert. Doch auch das seelische Wohlbefinden fließt in die Tätigkeit ein und bereichert das Berufsbild eines Physiotherapeuten / einer Physiotherapeutin.
Durch Gespräche mit den oftmals älteren Patienten, welche meist als Ersatz für soziale Kontakte dienen, sorgt ein Physiotherapeut / eine Physiotherapeutin für das seelische Gleichgewicht, welches ebenfalls notwendig ist, um den Bewegungsapparat zu mobilisieren. Eine menschlich anspruchsvolle Tätigkeit, welche von vielen Patienten dankend angenommen wird.
Die alltägliche Grundlage dieser Tätigkeit ist meist ein Therapieplan, welcher nicht ausschließlich durch den Physiotherapeuten / die Physiotherapeutin allein ausgearbeitet und festgelegt wird. Weitere Therapeuten, wie beispielsweise Psychologen und Ärzte sind gleichzeitig in den Therapieplan eingebunden, damit ganzheitliche Konzepte greifen können, um möglichst viele und weitreichende Behandlungserfolge zu erzielen. Das Tätigkeitsumfeld des Physiotherapeuten kann nicht nur in einem Krankenhaus, Altenheim oder in einer Physiotherapie-Praxis liegen, auch in einem Wellnesshotel oder in einem Sportverein wird häufig der Physiotherapeut benötigt.
Während nach erfolgreicher Physiotherapie Ausbildung ein Gehalt zwischen 1800 und 2500 Euro variieren kann, besteht für die Zeit der Physiotherapie Ausbildung kein regulärer Anspruch auf Vergütung. Der Grund dafür liegt in den rein schulischen Ausbildungsinhalten, welche sich ausnahmslos über die komplette Lehrzeit von drei Jahren erstrecken.
Wer zusätzlich noch den Abschluss als Gymnastiklehrerin oder Gymnastiklehrer absolvieren möchte, muss weitere dreieinhalb bis viereinhalb Jahre investieren. Mit der Vollendung des 17. Lebensjahres besteht, neben der gesundheitlichen Eignung eine der wichtigsten Zugangsvoraussetzungen, um eine Physiotherapie Ausbildung zu beginnen. Desweiteren werden in der Regel ein Realschulabschluss oder auch ein vergleichbarer Schulabschluss erwartet. Auch mit einem erweiterten Hauptschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss plus einer zweijährigen Berufsausbildung kann die Physiotherapie Ausbildung begonnen werden. Zu Beginn dieser Ausbildung wird jedoch grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung absolviert.
Ein praktischer und ein theoretischer Teil untergliedern die Physiotherapie Ausbildung. Auch, wenn beide Ausbildungsbereiche innerhalb einer Fachschule für Physiotherapie erlernt werden, wird oft ein, an die Schule gegliedertes Krankenhaus genutzt, um besonders die praktischen Ausbildungsteile realistisch zu vermitteln.
Vorwiegend innerhalb der:
werden dabei krankengymnastische Massagetechniken und physiotherapeutische Untersuchungstechniken erlernt. Auch der Einsatz und der Umgang mit Gerätschaften gehört zum festen praktischen Ausbildungsteil.
Die theoretischen Lerninhalte gestalten sich hingegen weitaus umfangreicher. Die komplexe Funktionalität und der Aufbau des menschlichen Bewegungsapparates wird dabei in vollem Umfang und als Ganzes erfasst. Neben der Vorbeugung von Erkrankungen und den Grundlagen der Rehabilitation sind Massagetechniken und Behandlungstechniken, sowie auch die notwendige Hygiene und der alltägliche Umgang damit wichtige Themenbestandteile.
Da jedoch ein erfolgreicher Physiotherapeut / eine erfolgreiche Physiotherapeutin auch auf die psychologische Befindlichkeit eines Patienten positiven Einfluss nehmen kann, werden desweiteren auch alle pädagogischen, psychologischen und sozialen Aspekte intensiv betrachtet, welche im Umgang mit einem betroffenen Patienten wichtig sind oder sein können.
Wer nach dem erfolgreichen Abschluss einer Physiotherapie Ausbildung dann auch als anerkannter Physiotherapeut / anerkannte Physiotherapeutin arbeiten möchte, beantragt eine Erlaubnis nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz. Erst dann darf die Berufsbezeichnung Physiotherapeut oder Physiotherapeutin geführt und auch offiziell verwendet werden.
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