Das theoretische und praktische Rüstzeug für die breit gefächerten Einsatzfelder wird in der Berufsschule und in einer industriellen Betriebsstätte vermittelt. Absolventen der 3,5-jährigen Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme werden mit exzellenten Berufsperspektiven im In- und Ausland belohnt: Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz, ein attraktives Gehalt sowie interessante Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten rücken in greifbare Nähe.
Die Ausbildungsverordnung setzt keinen bestimmten Schulabschluss für die Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme voraus. Die Praxis zeigt, dass überwiegend Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss (MSA, Mittlere Reife) eingestellt werden. Unerlässlich sind gute bis sehr gute Noten in Physik, Mathematik, Technik/Werken und Informatik. Manche Unternehmen legen zusätzlich ein Augenmerk auf die Englischnote. Eine [b]detailierte Auflistung[/b] der für die Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme von Arbeitgebern gewünschten Skills hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.
Nach 2-jähriger Ausbildungsdauer erfolgt eine Zwischenprüfung. Bei herausragenden Leistungen können die regulär verbleibenden eineinhalb Jahre bis zur IHK-Abschlussprüfung um drei Monate verkürzt werden.
Hier einmal eine grobe Skizzierung der Ausbildungsinhalte
Der Ausbildungsmarkt für Elektroniker der Fachrichtung Geräte und Systeme (zuvor: Industrieelektroniker oder Kommunikationselektroniker) ist nicht gesättigt: Aktuell verzeichnet die Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit rund 600 freie Ausbildungsplätze.
Inhaltlich eng verwandt sind die Ausbildungen zum Systemelektroniker (Handwerk), Informationselektroniker (Handwerk) und zum Elektroniker für Automatisierungstechnik (Industrie).
Überboten nur vom Technischen Systemplaner (zuvor: Technischer Zeichner), liegt die Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme statistisch auf Platz Zwei der bestbezahltesten 3,5-jährigen Ausbildungsberufe.
Die tarifliche Ausbildungsvergütung ist abhängig von Branche und Bundesland. Die Bundesagentur für Arbeit nennt folgende Zahlen:
1. Ausbildungsjahr: 976 EUR bis 1.047 EUR
2. Ausbildungsjahr: 1.029 EUR bis 1.102 EUR
3. Ausbildungsjahr: 1.102 EUR bis 1.199 EUR
4. Ausbildungsjahr: 1.141 EUR bis 1.264 EUR
Das Brutto-Einstiegsgehalt nach der Ausbildung unterliegt großen Schwankungen und liegt im Durchschnitt bei monatlich 2.500 EUR. Mit Zusatzqualifikationen, der Übernahme von Verantwortlichkeiten, Zulagen für Schicht- und Bereitschaftsdienst oder Auslandseinsätzen können später monatliche Spitzengehälter um 4.500 EUR erreicht werden.
Meister, Techniker oder Ingenieur: Mit einem Jahr Berufserfahrung ist eine Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister oder Techniker für Elektrotechnik möglich. Der IHK-Ausbildungsberuf Elektroniker/in – Geräte und Systeme qualifiziert ohne (Fach)abitur in Kombination mit einer 3-jährigen Berufstätigkeit zum Studium, beispielsweise in den Fachrichtungen Elektrotechnik, Mechatronik oder Automatisierungstechnik.
Das Angebot an berufsbegleitenden Weiterbildungen ist vielfältig. Über fach- oder branchenspezifische Zusatzqualifikationen lässt sich die persönliche Berufsperspektive so oft innerhalb weniger Wochen oder Monate in die gewünschte Richtung korrigieren.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sind gut ausgebildete Elektro-Fachkräfte gefordert. Als eine von aktuell 11 staatlich anerkannten Elektroniker-Ausbildungen eröffnet die Fachrichtung Geräte und Systeme ein facettenreiches Spektrum an beruflichen Einsatzmöglichkeiten. Berufsbegleitend erworbene Zusatzqualifikationen, beispielsweise in Richtung Medizintechnik, drahtloser Energieversorgung, Qualitätssicherung, Kundendienst oder IT-Technik erhöhen dabei den beruflichen Marktwert. Es ist zu erwarten, dass die hohe Anzahl an Stellenangeboten für Elektroniker für Geräte und Systeme in den nächsten Jahren weiter signifikant ansteigt.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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