Ausbildung

Krankenschwester Ausbildung

Die Krankenschwester Ausbildung – seit eh und je einer der Traumberufe für junge Frauen. Unter den beliebtesten Ausbildungsberufen rangiert er nach wie vor bei Schulabgängerinnen weit oben. Wer vielleicht noch ein verklärtes Bild von dem Beruf hat, tut gut daran, sich ausgiebig über diese so erfüllende und gleichzeitig sehr harte und anstrengende Arbeit zu informieren.

Schon längst reichen Einsatzgebiete und Tätigkeiten weit über das frühere Betätigungsfeld der Krankenschwester hinaus. Der Bedarf an Fachkräften steigt seit Jahren an, denn die Aufgaben im Pflegebereich sind ebenfalls deutlich gestiegen. Entsprechend den besonderen Anforderungen an Krankenpfleger und -pflegerinnen ist die Krankenschwester Ausbildung anspruchsvoll und gesetzlich geregelt.

Neues Krankenpflegegesetz 2004

Um den veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen, wurde das Krankenpflegegesetz von 1985 überarbeitet, um dem erweiterten Aufgabengebiet in den Bereichen Beratung und Gesundheitsvorsorge Rechnung zu tragen.

Die Begriffe „Krankenschwester“ und „Krankenpfleger“ wurden durch den Ausdruck „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. -„pflegerin“ zusammengefasst und ersetzt. Wer seine Krankenschwester Ausbildung noch nach dem alten Gesetz absolviert hat, kann wahlweise die alte oder neue Bezeichnung führen.

Die Krankenschwester Ausbildung

Sie gilt als schulische Berufsausbildung und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieser Zeit wird eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung gezahlt. An Privatschulen können Gebühren erhoben oder Schulgeld verlangt werden. Auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde den gestiegenen Anforderungen angepasst.

Es sind 2.100 Theorie- sowie 2.500 Praxisstunden gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden in Krankenpflegeschulen durchgeführt, die an Krankenhäuser angeschlossen sind. Es werden auch integrierte Ausbildungen angeboten, in denen sich Auszubildende nach einer Orientierungsphase entweder in Richtung Kinderkrankenpflege oder allgemeine Krankenpflege spezialisieren können.

Theorie und Praxis der Krankenschwester Ausbildung

Der praktische Ausbildungsteil wird in den ersten zwei Jahren in einem Block absolviert und gliedert sich in folgende Bereiche:

Gesundheits- und Krankenpflege in der stationären Versorgung von Menschen aller Altersgruppen, aufgeteilt nach den Fachgebieten:

  • Gynäkologie
  • Geriatrie
  • Neurologie
  • Wochen- und Neugeborenenpflege
  • Pädiatrie

Das dritte Ausbildungsjahr ist den Fachgebieten Chirurgie, Psychiatrie und Innere Medizin vorbehalten. In diesem Jahr können sich Auszubildende außerdem für eine bestimmte Fachrichtung ihrer zukünftigen Tätigkeit entscheiden.

Im theoretischen Teil der Ausbildung

geht es, außer dem Erwerb von Kenntnissen in Pflege- und Gesundheitswissenschaften und der Gesundheits- und Krankenpflege, um die Vermittlung pflegerelevanter Kenntnise in:

  • Naturwissenschaften und Medizin
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Recht, Politik und Wirtschaft

Den Abschluss der Krankenschwester Ausbildung bildet eine gesetzlich anerkannte Prüfung, die aus je einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Eine nicht bestandene Prüfung in jeweils einem Prüfungsteil berechtigt zu einer einmaligen Wiederholung.

Spezialisierung und Weiterbildung

Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Grundausbildung können sich die Gesundheits- und Krankenpfleger zur Stationsleitung oder Fachpflegekraft weiterbilden.

Für fast jede spezialisierte pflegerische Tätigkeit gibt es sogenannte Fachweiterbildungen. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Fortbildungen in der:

  • Kinderkrankenpflege,
  • Schmerztherapie,
  • Intensivpflege und
  • Onkologie.

Spezielle Voraussetzungen werden für die Weiterbildung im Bereich Psychiatrie verlangt. Hier beträgt die zusätzliche Schulungszeit zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen müssen alle Unterbereiche der Psychologie durchlaufen werden.

Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen, welche vor ihrer Ausbildung das Abitur erworben haben, können problemlos nach der praktischen Ausbildung ein Medizinstudium an einer Hochschule beginnen, das mit dem Doktorgrad abgeschlossen werden kann. Andere akademische Abschlüsse, zum Beispiel in Pflegewissenschaft oder im Pflegemanagement, können auch an Fachhochschulen mit den Bachelor- oder Master-Abschlüssen erworben werden.

Gesundheits- und Krankenpfleger finden auch in Einrichtungen wie Pflegeheimen Arbeitsmöglichkeiten. Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre. Schulische Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Hauptschulabsolventen müssen zunächst eine zweijährige Berufspraxis erwerben, bevor sie zur Ausbildung zugelassen werden.

In jedem Fall ist es sehr ratsam, sich in diversen Praktika einen Eindruck davon zu verschaffen, ob der „Traumberuf“ auch wirklich der geeignete ist.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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