Die Digitalisierung der Wirtschaft wird weitreichende Veränderungen für Handel, Dienstleistungen und Produktion nach sich ziehen. Das gilt auch für berufliche Erstausbildungen. Bestehende Berufsbilder werden überarbeitet, ergänzt und erweitert, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, und es entstehen neue Ausbildungsberufe. Einer davon ist der/die Kaufmann/-frau im E-Commerce, mit dem/der erstmals eine auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete kaufmännische Ausbildung angeboten wird. Welche Anforderungen der neue Ausbildungsberuf stellt und wer ausbilden kann – informieren Sie sich hier!
Kaufmann/-frau im E-Commerce – die Eckdaten des neuen Ausbildungsberufs
Mit dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce wird eine neue, kaufmännische Qualifikation angeboten, die auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtet ist. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre beziehungsweise 36 Monate, wobei sich die Ausbildungsinhalte am Ausbildungsrahmenplan orientieren. Insgesamt sind es 12 Lernfelder, die mit einer aus zwei Teilen bestehenden Abschlussprüfung enden. Schwerpunktmäßig wird die Ausbildung im Handel – Einzel-, Groß- und Außenhandel – angesiedelt sein. Als Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce kommen auch Dienstleistungsanbieter, die Tourismuswirtschaft, Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen, Logistik- und Mobilitätsdienstleister und Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, in Betracht.
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce und seine Inhalte
Nachfolgend sind die Inhalte aufgeführt, die das Tätigkeitsprofil von Kaufleuten im E-Commerce bestimmen:
- Vertriebskanäle des E-Commerce auswählen, einsetzen und beurteilen
- Waren- und Dienstleistungssortimente für den E-Commerce entwickeln und online bewirtschaften
- Projektbezogene Arbeitsweisen im E-Commerce etablieren und anwenden
- Kundenkommunikation
- Umsetzen der kennzahlenbasierten Instrumente der kaufmännischen Steuerung im E-Commerce
- Maßnahmen im Bereich des Onlinemarketings vorbereiten und durchführen
- Waren- und Dienstleistungsverträge im Online Business anbahnen
- Online-Dienstleistungs- und Warenverträge abwickeln
Das sind die von einem/einer Kaufmann/-frau im E-Commerce zu erlernenden betrieblichen Mindestinhalte, die mit weiteren und detaillierteren Lernzielen unterlegt sind. Die einzelnen Lernabschnitte werden außerdem durch rechtliche Bestimmungen ergänzt. Das Erfragen von Informationen sowie das Erteilen von Auskünften in englischer Sprache sind ebenfalls Bestandteile der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce. Dabei bleibt es den ausbildenden Unternehmen überlassen, darüber hinausgehende Kompetenzen zu vermitteln.
Kaufmann/-frau im E-Commerce: Ablauf und Inhalte der Abschlussprüfung
Die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce ist in zwei Teile untergliedert, die zu unterschiedlichen Terminen stattfinden. Während Teil 1 bereits in der Mitte der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce stattfindet, wird mit Teil 2 die Ausbildung beendet.
1. Die Prüfungsdauer des ersten Teils beträgt 90 Minuten. Geprüft werden die Inhalte der ersten 15 Monate, zu denen die Sortimentsbewirtschaftung und die Vertragsanbahnung gehören. In dieser Prüfung soll der Prüfling unter anderem nachweisen, dass er das Warensortiment oder Dienstleistungssortiment im Online-Vertrieb kunden- und serviceorientiert mitgestalten und bewirtschaften kann.
2. Im zweiten Teil der Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce dreht sich alles um Geschäftsprozesse im E-Commerce. Diese Prüfung wird schriftlich abgelegt mit einer Dauer von 120 Minuten, wobei jeweils 60 Minuten auf die Kundenkommunikation im E-Commerce und auf die Wirtschafts- und Sozialkunde entfallen.
3. Teil der Abschlussprüfung ist außerdem ein Fachgespräch mit einer Dauer von 20 Minuten, das projektbezogene Prozesse im E-Commerce zum Inhalt hat. Im Fachgespräch muss der Prüfling unter anderem nachweisen, dass er projektorientiertes Arbeiten beherrscht. Dies geschieht anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung.
Die Prüfung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce ist bestanden,
- wenn Teil 1 und Teil 2 im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden,
- wenn Teil 2 im Ergebnis mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossen wird,
- wenn mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit „ausreichend“ benotet werden, oder
- wenn in keinem Bereich von Teil 2 die Note „ungenügend“ vorkommt.
Prüflinge können beantragen, dass eine der in Teil 2 stattfindenden schriftlichen Prüfungen durch eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 15 Minuten ergänzt wird. Das gilt unter der Voraussetzung, dass dieser Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und der Erfolg der Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce vom Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung abhängig ist.
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