Unter dem Begriff Kernarbeitszeit versteht man die Zeit, in der ein Arbeitnehmer seiner Tätigkeit im Unternehmen nachgehen muss. Die meisten Firmen geben dafür als Zeitspanne 9 bis 15 Uhr an. Im Gegensatz dazu werden die Zeiten 7 bis 9 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr als sogenannte Gleitzeiten bezeichnet. In diesen kann der Arbeitnehmer seine Anwesenheit eigenverantwortlich planen, also selbst festlegen, ob sein Arbeitstag bereits in den frühen Morgenstunden beginnt oder er lieber länger arbeitet. Arbeitnehmer sollten beachten, dass es für die Hauptarbeitszeit eine Anwesenheitspflicht gibt. In Unternehmen mit Schichtbetrieb funktioniert dieses Arbeitszeitmodell nicht, da die Schichten an die Produktionszeiten gebunden sind.
Gerade die meist starren Arbeitszeiten in vielen Firmen stellen Arbeitnehmer häufig vor Probleme. Mit dem Modell der Arbeitszeitflexibilisierung gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern einen größeren zeitlichen Spielraum. So lassen sich beispielsweise Familie und Beruf besser vereinbaren, Arzt- oder Vorsorgetermine wahrnehmen oder sogenannte Staufallen während der Fahrt zur Arbeit umgehen. Dennoch sollten Arbeitnehmer diese Flexibilität nicht auf die leichte Schulter nehmen: Bei Verletzung der Anwesenheitspflicht während der Kernarbeitszeit drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn durch die Abwesenheit eines Mitarbeiters Produktionsausfälle entstehen oder Meetings ausfallen müssen.
Selbstverständlich gilt das Arbeitszeitmodell auch für Mitarbeiter mit Teilzeitbeschäftigung. Aufgrund der kürzeren täglichen Arbeitszeit sollten Unternehmen jedoch individuelle Regelungen finden. Damit haben beide – Mitarbeiter und Unternehmen – Planungssicherheit.
Die elektronische Zeiterfassung ist für Mitarbeiter und Unternehmen ein wichtiges Hilfsmittel zur Erfassung der täglichen Kommen- und Gehenzeiten. Die Mitarbeiter haben jederzeit einen verlässlichen Überblick über ihr Arbeitszeitkonto, vor allem dann, wenn sich ihre Gleitarbeitszeit häufig ändert. Die Unternehmen können mit diesem Instrument Produktionszeiten anpassen oder interne Strukturen ändern.
Bei Fragen rund um die Einführung und Umsetzung von Gleitzeitmodellen für Mitarbeiter – sowie der Festlegung einer Kernarbeitszeit – ist der Betriebsrat einzubeziehen. Seine Aufgabe ist die Überwachung der zwischen Unternehmen und Mitarbeiter vereinbarten Regelungen.
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