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Sobald eine Stelle oder Position neu besetzt werden soll, sucht ein Unternehmen den passenden Mitarbeiter. Dieser sollte möglichst punktgenau den Anforderungen und Wünschen der zu besetzenden Tätigkeit entsprechen und sich zudem von einer Stellenausschreibung angesprochen fühlen. Um einen Bewerbungsprozess effektiv zu beeinflussen, kann schon die Art der Stellenausschreibung ausschlaggebend sein. Doch auch die Inhaltspunkte von Stellenausschreibungen tragen dazu bei, dass sich passendes Personal in einem fristgerechten Zeitraum finden lässt.
Sofern ein Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt, kann dieser darauf bestehen, dass eine zu besetzende Stelle erst einmal intern ausgeschrieben wird. So regelt es der Paragraph 93 des BetrVG. Diese Form der Suche wird hinlänglich als „Stellenbeschreibung“ und besitzt durchaus Vorteile:
Doch eine interne Ausschreibung birgt auch Nachteile, welche sich teilweise erst langfristig bemerkbar machen können. Dazu zählen beispielsweise feste, kollegiale Bindungen oder das Wegfallen neuer Impulse. Auch die Auswahl infrage kommender Mitarbeiter ist meist begrenzt und so wird ein Auswahlverfahren nach einer internen Ausschreibung häufig von Kompromissen begleitet, welche bei einer externen Stellenausschreibung oft umgangen werden können. Eine externe Stellenausschreibung ist im Gegensatz dazu meist kostenaufwendiger und der Bewerbungsprozess an sich gestaltet sich weitaus zeitintensiver. Die Auswahlmöglichkeiten erhöhen sich jedoch um ein Vielfaches und das Unternehmen kann danach eine Stelle punktgenau besetzen.
Sucht ein Unternehmen intern nach einem passenden Mitarbeiter, sollten folgende Inhaltspunkte enthalten sein:
Möchte ein Unternehmen extern nach einem qualifizierten neuen Mitarbeiter suchen, sollte mit einer Stellenausschreibung auch gleichzeitig ein positiver Eindruck des Unternehmens vermittelt werden. Eine Stellenausschreibung fungiert in diesem Fall nicht nur als Gesuch, sondern gleichzeitig auch als „Visitenkarte“ eines Unternehmens. Die Aufmachung einer Stellenausschreibung wirkt hierbei ähnlich ausschlaggebend, wie die folgenden notwendigen Inhaltspunkte:
Zusammenfassend gelten für den Inhalt externer Stellenausschreibungen 5 Anhaltspunkte:
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Die Veröffentlichung einer externen Stellenausschreibung kann in Zeitschriften und Zeitungen, durch das Internet oder einen Aushang an geeigneten Stellen, wie beispielsweise in Fachhochschulen oder Universitäten erfolgen. Je nach zu besetzender Stelle wird meist auch die Form der Stellenausschreibungen gewählt. Handelt es sich um Führungskräfte, werden Stellenausschreibungen hauptsächlich auf der eigenen Firmenwebseite, in regionalen – teilweise auch überregionalen Tageszeitungen veröffentlicht oder in Fach – und Verbandszeitschriften integriert. Stellenausschreibungen ohne Führungsanspruch hingegen erscheinen meist in kostenfreien Internet-Jobbörsen oder als Kleinanzeige einer Wochenzeitschrift. Die zu besetzende Stelle entscheidet damit auch meist über die Aufmachung und die Größe einer Stellenausschreibung.
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