Durch die Personalbedarfsermittlung wird die Anzahl der benötigten Mitarbeiter eines Betriebes bestimmt. Doch es geht nicht nur um die Anzahl der Mitarbeiter, sondern auch darum, wann und wo sie gebraucht werden. Neben der quantitativen Personalbedarfsplanung spielt die qualitative Ermittlung der Personalbedarf eine wichtige Rolle. Sie legt fest, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten (zukünftige) Mitarbeiter des Unternehmens verfügen sollten. Ziel der Personalbedarfsermittlung ist aber auch, die Kosten für Personal zu optimieren (also niedrig zu halten) und dabei Personalüberhänge oder -engpässe zu vermeiden.
Eine sorgfältige Personalbedarfsplanung ist für eine bedarfsgerechte Arbeitszeitgestaltung unverzichtbar. Es geht hierbei in erster Linie um die Beantwortung der Frage, welche Anzahl Mitarbeiter mit welcher Qualifikation zu welchen Arbeitszeiten im Betrieb oder in einer bestimmten Abteilung bereitstehen müssen. Diese Betrachtungsweise bezieht sich nicht nur auf das gesamte Geschäftsjahr. Auch für einzelne Monate, Wochen oder Tage muss der Personalbedarf exakt ermittelt werden. Zu berücksichtigen ist bei der Planung auch, dass der Personalbedarf zu Saisonzeiten variieren kann.
Wurde der Personalbedarf ermittelt, müssen in die weitere Planung auch Ausfallzeiten wie Weiterbildungsmaßnahmen, Krankheit und Urlaub einfließen. Unter Einbeziehung des so ermittelten Reserveplanes kann die tatsächlich benötigte Personalstärke eines Unternehmens errechnet werden. Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie der prozentuale Anteil an Fehlzeiten und die dafür benötigte Reserve ermittelt werden kann. Bei durchschnittlich fünf Prozent Krankenstand, 12 Prozent Urlaub und drei Prozent Weiterbildung müssen durchschnittlich 20 Prozent der Mitarbeiter aufgefangen werden. Wird die tägliche Arbeit im Normalfall von 20 Mitarbeitern bewältigt, muss nach dieser Berechnung eine Reserve von vier Mitarbeitern bereitgestellt werden (zzgl. deren Fehlzeiten).
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