Ein barrierefreier Arbeitsplatz ist notwendige Voraussetzung für Menschen mit Handicap, um arbeiten zu können. Ohnehin verlangt das Leben mit einer Behinderung ein großes Maß an Disziplin, Kraft und Engagement, um die unterschiedlichsten Aufgaben im privaten und beruflichen Alltag zu meistern. Barrierefreiheit bringt nicht nur Erleichterung im beruflichen Alltag. Es gibt auch gesetzliche Vorgaben, die Arbeitgeber veranlassen, bei der Gestaltung und Einrichtung barrierefreier Arbeitsplätze auf gewisse Besonderheiten zu achten.
Das deutsche Baurecht schreibt vor, dass neu erbaute Bürogebäude beziehungsweise Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet werden müssen. Geschuldet sind die Barrierefreiheit und ein barrierefreier Arbeitsplatz der Stärkung der Rechte von Menschen mit einer Behinderung. Dementsprechend sind die bautechnischen Normen angepasst worden. Konkrete Anforderungen an eine barrierefrei gestaltete Umwelt sind in den Landesbauordnungen enthalten. Gestaltet wird dieser Prozess auch durch verschiedene DIN-Normen, nämlich DIN 18024 und DIN 18025 zum barrierefreien Bauen, die seit 2010 schrittweise durch die DIN 18040 ersetzt wurden.
Die Barrierefreiheit beginnt mit einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz, der genügend Raum zum Ein- und Aussteigen bietet. Ein barrierefreier Arbeitsplatz zeichnet sich durch Rampen und Aufzüge aus, die einen hindernisfreien Zugang zum Gebäude ermöglichen. Rampen helfen beim Überwinden von Stufen und dürfen eine maximale Steigung von sechs Prozent aufweisen. Außerdem müssen sie ausreichend Raum zum gefahrlosen Rangieren bieten und sollten ohne Quergefälle sein. Aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, Rampen mit Handläufen und beidseitigen Radabweisern auszustatten. Auch Aufzüge erleichtern den Zugang zu weiteren Stockwerken, sofern sie ausreichend groß sind. Für alle Türen innerhalb des Gebäudes sowie für Aufzugtüren gilt, dass sie eine Mindestbreite von 90 Zentimeter haben müssen, um Rollstuhlfahrern ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen.
Zahlreiche Maßnahmen innerhalb des Gebäudes unterstützen die Barrierefreiheit. Dazu gehören ein rutschhemmender und antistatischer Bodenbelag in möglichst allen Räumen sowie unverstellte Flächen, die ausreichend Bewegungsfreiheit lassen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wenderadius eines Rollstuhls einer Fläche von 1,50 Meter auf 1,50 Meter entspricht. Außerdem muss eine ausreichende Flurbreite sichergestellt sein, damit sich begegnende Rollstuhlfahrer auch aneinander vorbeikommen. Für Flure oder Wege, die länger als 15 Meter sind, schreibt der Gesetzgeber eine Mindestbreite von 1,80 Meter vor.
Ein barrierefreier Arbeitsplatz zeichnet sich außerdem durch behindertengerechte Sanitäreinrichtungen und Sozialräume aus. Demnach sind barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können. Das bedeutet im Einzelnen:
Ein barrierefreier Arbeitsplatz bietet ausreichend Bewegungsfreiheit und lässt Wendemanöver zu. Der Schreibtisch ist nicht zu tief ausgerichtet, sodass er bequem unterfahren werden kann. Bei Rollstuhlfahrern ist der Greifbereich vermindert, der im Idealfall zwischen 40 Zentimetern und 1,50 Meter liegt, sodass Schalter, Schränke und sämtliche Geräte aus einer sitzenden Position erreicht werden können. Diese Rahmenbedingungen sollten sich nicht nur auf den eigentlichen Arbeitsplatz konzentrieren, sondern auch in Besprechungsräumen vorhanden sein.
Ein barrierefreier Arbeitsplatz kommt nicht nur behinderten Mitarbeitern zugute. Auch alle anderen Mitarbeiter profitieren von der Ergonomie, die es ihnen möglich macht, mit ausreichend Platz ungehindert arbeiten zu können.
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