Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirft oft viele Fragen auf, insbesondere in Bezug auf den Arbeitslohn. Arbeitnehmer fragen sich, wann sie ihren letzten Lohn erhalten und welche Rechte sie in dieser Situation haben. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Gehaltsansprüche nach einer Kündigung wissen müssen – von den Pflichten Ihres Arbeitgebers bis hin zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Pflicht, den Arbeitslohn fristgerecht zu zahlen. Auch nach einer Kündigung besteht diese Lohnzahlungspflicht fort. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung des Lohns für die erbrachte Arbeitsleistung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses hat.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung muss die entsprechende Kündigungsfrist beachtet werden. Bis zum Ende der Kündigungsfrist wird selbstverständlich auch der Lohn fällig. Handelt es sich jedoch um eine fristlose Kündigung, endet der Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers mit Zugang dieser Kündigung. Eine Ausnahme bildet hier jedoch die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wird diese vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht erhoben, muss der Arbeitgeber den sogenannten Annahmeverzugslohn zahlen – und das auch rückwirkend über die Kündigungsfrist hinaus.
Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsvertrag grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer den vereinbarten Arbeitslohn rechtzeitig zu zahlen. Hierbei handelt es sich im Übrigen um die Hauptleistungspflicht eines Arbeitgebers. Auch auf den Erhalt der eGECKO Lohnabrechnung kann ein Arbeitnehmer bestehen. Allerdings muss der Arbeitnehmer zunächst in Vorleistung seiner Pflicht der ordnungsgemäßen Erbringung der Arbeitsleistung nachkommen. Die Fälligkeit des Lohnes ist in § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber nach einer Kündigung den fälligen Lohn nicht fristgerecht oder gar nicht zahlt. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.
So ist der kündigende Arbeitgeber verpflichtet, die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet wird. Hierzu gehört eben auch die rechtzeitige und vollständige Auszahlung des letzten Gehalts. Falls der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommen sollte und den Lohn nach der Kündigung nicht zahlt oder die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug.
Sollte der Arbeitgeber den Lohn nach einer Kündigung nicht zahlen, ist es ratsam, dass Arbeitnehmer zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Es kann durchaus sein, dass es sich hierbei lediglich um ein Missverständnis handelt oder der Arbeitgeber aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten bei der Zahlung des Gehalts hat. In vielen Fällen kann eine direkte Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Problem bereits ohne weitere Schritte lösen.
Wenn dieses Gespräch jedoch erfolglos bleibt oder der Arbeitgeber weiterhin nicht zahlt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann die Einschaltung eines Anwalts oder auch den Gang zu einem Arbeitsgericht beinhalten. Im ersten Schritt sollte eine außergerichtliche Einigung über den Rechtsanwalt erfolgen. Dieser kann ein Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber schicken, in dem dieser unter Fristsetzung zur Zahlung des Gehalts aufgefordert wird. Verstreicht diese Frist, kann eine weitere Zahlungsaufforderung zunächst sinnvoll sein. Als letzte Lösung bleibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, den Gang vor das Arbeitsgericht zu wagen und auf diesem Weg die Lohnzahlung einzufordern.
Arbeitnehmer haben auch nach einer Kündigung Anspruch auf ihren Arbeitslohn. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn fristgerecht zu zahlen. Sollte der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommen, haben Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen und die eigenen Rechte zu schützen. Letztendlich ist das Recht auf Seite der Arbeitnehmer, um sicherzustellen, dass sie den ihnen zustehenden Lohn erhalten.
www.anwalt-martin.de/lohn-nach-kuendigung/
www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber-zahlt-lohn-nicht-nach-kuendigung
rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2021/02/21/wann-muss-das-letzte-gehalt-nach-der-kundigung-gezahlt-werden/
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