Arbeitnehmer sind nicht nur über die Kranken- und Rentenversicherung, sondern auch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Im Gegensatz zu den ersten beiden wichtigen Säulen der Sozialversicherung. deren Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen zahlen, trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung allein und in voller Höhe.
Über die gesetzliche Unfallversicherung sind alle Arten von Wege- und Arbeitsunfällen abgedeckt. Arbeitsunfälle bezeichnen Unfälle, die Arbeitnehmer bei der Ausübung der Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Übrigens zählen auch Betriebsausflüge und -events, die einen direkten Bezug zur Arbeit haben, zu den Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dagegen bezeichnen Wegeunfälle Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren. Dabei muss der Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sein. Umwege gelten nur dann, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Holen Eltern ihre Kinder ab oder treffen sich Mitarbeiter zu einer Fahrgemeinschaft, sind diese Wege im Kontext mit dem ausgeübten Beruf zu sehen. Ein weiteres Gebiet, das in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, sind die Berufskrankheiten. Für die Zuordnung zu den Berufskrankheiten gelten strenge Regeln. Sie fallen nur dann hinein, wenn sie in Folge der ausgeübten Tätigkeit entstanden sind.
Die Arbeitgeber sind gegenüber ihren Mitarbeitern zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet. Das schließt eine Reihe an vorbeugenden Maßnahmen sowie Meldepflichten ein. So müssen die Unternehmen den Verdacht auf eine Berufskrankheit sofort an die gesetzliche Unfallversicherung melden. Arbeits- oder Wegeunfälle müssen in geeigneter Form schriftlich dokumentiert werden. Und die Mitarbeiter sind in regelmäßigen Abständen über Unfallverhütungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu belehren. Die durchgeführten Belehrungen sind anschließend aktenkundig zu dokumentieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in eine Haupt- und viele regionale oder branchenübliche Unterversicherungen gegliedert. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Sitz in Berlin ist die übergeordnete Versicherung. Daneben gibt es die Landesverbände der DGUV, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Zu den Berufsgenossenschaften gehören zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe oder die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr. Unfallkassen gibt es in jedem Bundesland eine.
Tritt ein Krankheits- oder Schadenfall ein, übernimmt die Unfallversicherung in der Regel die Behandlungs- und Rehabilitationskosten und zwar solange, bis der Arbeitnehmer seine volle Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat. Treten Arbeitsunfälle mit Todesfolge auf, übernehmen die Unfallversicherungen auch die finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen.
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