Die Gesundheit ist für jeden von uns sehr wichtig. Unternehmen profitieren vor allem von gesunden und fitten Mitarbeitern. Seit dem 1. Januar diesen Jahres fördert ein neues Steuergesetz die Gesundheitsprävention und bietet somit mehrere Vorzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieses Steuergesetz macht es möglich, dass bis zu dem Freibetrag von 500 Euro jedes Jahr und je Arbeitnehmer die Leistungen vom Arbeitgeber zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn steuerfrei sind. Hierzu gehören alle Leistungen, welche von den Krankenkassen zum Präventionsleitfaden gezählt werden.
Mehr zum Thema gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz wird in diesem Beitrag erläutert.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen, die laut Steuergesetz zur Gesundheitsprävention gehören, sind: die Teilnahme an einer Rückenschule, Ernährungsberatung, Programme zur Rauchentwöhnung, Suchtprävention, Programme zur Stressbewältigung usw.
Ferner gehören auf Seiten des Arbeitgebers auch gesunde Kantinenkost, eine gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung, die Verbesserung des Betriebsklimas, flexible Arbeitszeiten usw. dazu.
Diese Extras muss der Arbeitnehmer nicht versteuern, weil sie keinen geldwerten Vorteil haben. Hierbei ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer die Leistung zusätzlich erhält und sie somit nicht zum regulären Lohn gehört.
Gesundheitsexperten sind sich einig und sehen in diesen steuerlichen Vorteilen einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmern und zur Steigerung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein weiterer Vorzug für Unternehmen besteht darin, dass bürokratische Hürden abgebaut werden, weil unter anderem komplizierte Einzelfälle nicht mehr überprüft werden müssen.
Diejenigen Vorsorgeleistungen, die in Anspruch genommen worden sind, sollten nur den Vorschriften des SGB V entsprechen. Weitere Vorteile dieser gesundheitsfördernden Maßnahmen sind Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Kostensenkung durch weniger Krankheitsausfällen, Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter, Imageaufwertung des Unternehmens und Erhöhung der Motivation. Für Arbeitnehmer bedeuten gesundheitsfördernde Maßnahmen, die Verbesserung des Gesundheitszustandes, weniger Arztbesuche, Verringerung von Belastung, Verbesserung der Lebensqualität, Steigerung der Leistungsfähigkeit und Verbesserung des Betriebsklimas.
Arbeitgeber sind verpflichtet den Betrag für gesundheitsfördernde Maßnahmen als steuerfreie Sonderleistung auf der Gehaltsabrechnung ausweisen.Leider sind kleinere sowie mittlere Unternehmen oftmals nicht in der Lage, eigene gesundheitsfördernde Maßnahmen durchzuführen.
Aber gerade diesen Unternehmen wird die Möglichkeit geboten, außerbetriebliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn die geforderten Kriterien erfüllt sind, d.h. dass die Mitarbeiter fit gemacht und motiviert werden.
Viele Arbeiten werden heutzutage im Sitzen ausgeführt, daher kommt es oft zu Gelenkproblemen und Rückenleiden. Außerdem kommt es häufig zu psychischen Überforderungen, weil Zeitdruck herrscht und das Arbeitstempo deutlich angehoben wurde.
Ein weiteres Problem stellen vor allem chronische Erkrankungen dar. Arbeitnehmer, die von chronischen Erkrankungen betroffen sind, sollten auch die Möglichkeit bekommen, wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Auch an dieser Stelle sollen gesundheitsfördernde Maßnahmen greifen. Chronische Krankheiten haben heutzutage meistens ihren Ursprung im Arbeitsleben und führen zu häufigen Fehltagen im Unternehmen. Laut Gesundheitsexperten entsteht dadurch jedes Jahr ein Schaden von rund 70 Milliarden für die Wirtschaft. Dieser Entwicklung soll nun die neue Regelung entgegenwirken. Sie soll zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen.
In anderen Länder haben Studien gezeigt, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beiträgt.
Alle Krankheitstage sind ein Verlust für das Unternehmen. Daher müssen Unternehmen aktiv dazu beitragen, diese Fehltage zu reduzieren. Hierbei kann die Einführung von einem betrieblichen Gesundheitsmanagement von Vorteil sein.
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