Sozialleistungen

Vermögenswirksame Leistungen – ein profitables Geschenk

Vermögenswirksame Leistungen
Joachim Wendler/Shutterstock.com

Viele Tarif – oder Arbeitsverträge enthalten schon eine Regelung für vermögenswirksame Leistungen. Doch selbst, wenn dies nicht der Fall ist, sind viele Unternehmen bereit, ihren Mitarbeitern diese zusätzlichen finanziellen Mittel einzuräumen. Diese sogenannte Arbeitgeberzulage kann monatlich immerhin zwischen 6 und 40 Euro betragen. In einigen Ausnahmefällen sind sogar 43 Euro möglich. Durch Unkenntnis verzichten jedoch viele Arbeitnehmer auf dieses Geschenk, obwohl dadurch mehrere hundert Euro pro Jahr verloren gehen können.

Was genau sind eigentlich vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VwL) sind freiwillige Geldleistungen, welche ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, zusätzlich zum Gehalt oder als festen Bestandteil des Arbeitsentgeltes gewährt. Diese Leistungen werden auf ein Anlagekonto eingezahlt, welches der Arbeitnehmer im Vorfeld benennt.

Dieses Anlagekonto kann:

  • einen Bausparvertrag,
  • einen Banksparvertrag,
  • einen Aktienfondssparplan oder
  • die Tilgung einer Baufinanzierung betreffen.
  • Auch Lebensversicherungen oder
  • die private Rentenvorsorge können als vermögenswirksame Leistungen in Betracht gezogen werden.

Mittlerweile stehen zusätzlich auch das Beteiligungssparen, beispielsweise betriebliche Aktien oder auch eingetragene Genossenschaften mit ihrem dazugehörigen Geschäftsguthaben als Anlagemöglichkeit zur Verfügung. Doch nicht jede der möglichen Anlagen wird auch durch staatliche Förderungen unterstützt. Die staatlichen Fördermittel, welche zusätzlich zum Arbeitgeberanteil gewährleistet werden, sind in Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage untergliedert. Der Anspruch auf diese Förderungen richtet sich zudem nach dem steuerpflichtigen Einkommen eines Arbeitnehmers, welches bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf.

Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

Jeder fest angestellte Mitarbeiter kann vermögenswirksame Leistungen bekommen. Dazu zählen neben Soldaten, fest angestellten Mitarbeitern und Beamten auch Praktikanten, Auszubildende und Umschüler. Auch Teilzeitmitarbeiter werden durch VwL gefördert, jedoch lediglich durch anteilig gezahlte Beträge. Besonders Azubis und Geringverdiener profitieren von diesen Anlagemöglichkeiten, da die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze gezahlt wird.

Vermögenswirksame Leistungen – staatliche Förderungen

Wohnungsbauprämie:

  • Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres kann grundsätzlich ein Antrag auf die Wohnungsbauprämie gestellt werden, sofern ein Bausparvertrag abgeschlossen und im laufenden Jahr ein Mindestbetrag von 50 Euro eingezahlt wurde.
  • Lediglich bei Vollwaisen ist dies auch schon vor dem 16. Lebensjahr möglich.
  • Desweiteren dürfen 25.600 Euro bei Singles und 51.200 Euro bei Lebensgemeinschaften und Ehepartnern als zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht überschritten werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, werden 8,8% Wohnungsbauprämie vom Staat gezahlt.
  • Der Maximalbetrag liegt für Singles bei 45,06 Euro.
  • Wer in Lebensgemeinschaften oder als Ehepartner zusammen veranlagt, bekommt maximal 90,11 Euro pro Jahr.
  • Dies ergibt sich aus dem anzurechnenden prämienbegünstigten Höchstbeträgen von 512 Euro für Singles, sowie 1024 Euro für Ehepartner und eheähnlichen Lebensgemeinschaften.

Arbeitnehmersparzulage:

  • Die Arbeitnehmersparzulage bekommt grundsätzlich jeder, der für seine vermögenswirksamen Leistungen einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag wählt und die Höchstgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens nicht überschreitet.
  • Für Singles gilt die Höchstgrenze von 20.000 Euro,
  • für Lebensgemeinschaften und Ehepartner sind maximal 40.000 Euro festgelegt.
  • Je nach gewählter Anlage variieren auch die Höchstbeträge der Arbeitnehmersparzulage.
  • Werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag investiert, bekommt ein Arbeitnehmer 9% staatliche Prämie. Dies ergibt einen maximalen Betrag von 43 Euro bei höchstens 470 Euro angerechneter vermögenswirksamer Leistungen.
  • Bei der Anlage in Investmentfonds stehen einem Arbeitnehmer 20% staatlicher Prämie zu. Höchstens 400 Euro vermögenswirksame Leistungen werden hierbei angerechnet. In diesem Fall beträgt die Arbeitnehmersparzulage 80 Euro pro Jahr.
  • Wer als Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in Banksparpläne oder Lebensversicherungen investiert, hat keinen Anspruch auf staatliche Förderungen.

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