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Viele Tarif – oder Arbeitsverträge enthalten schon eine Regelung für vermögenswirksame Leistungen. Doch selbst, wenn dies nicht der Fall ist, sind viele Unternehmen bereit, ihren Mitarbeitern diese zusätzlichen finanziellen Mittel einzuräumen. Diese sogenannte Arbeitgeberzulage kann monatlich immerhin zwischen 6 und 40 Euro betragen. In einigen Ausnahmefällen sind sogar 43 Euro möglich. Durch Unkenntnis verzichten jedoch viele Arbeitnehmer auf dieses Geschenk, obwohl dadurch mehrere hundert Euro pro Jahr verloren gehen können.
Vermögenswirksame Leistungen (VwL) sind freiwillige Geldleistungen, welche ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, zusätzlich zum Gehalt oder als festen Bestandteil des Arbeitsentgeltes gewährt. Diese Leistungen werden auf ein Anlagekonto eingezahlt, welches der Arbeitnehmer im Vorfeld benennt.
Mittlerweile stehen zusätzlich auch das Beteiligungssparen, beispielsweise betriebliche Aktien oder auch eingetragene Genossenschaften mit ihrem dazugehörigen Geschäftsguthaben als Anlagemöglichkeit zur Verfügung. Doch nicht jede der möglichen Anlagen wird auch durch staatliche Förderungen unterstützt. Die staatlichen Fördermittel, welche zusätzlich zum Arbeitgeberanteil gewährleistet werden, sind in Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage untergliedert. Der Anspruch auf diese Förderungen richtet sich zudem nach dem steuerpflichtigen Einkommen eines Arbeitnehmers, welches bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf.
Jeder fest angestellte Mitarbeiter kann vermögenswirksame Leistungen bekommen. Dazu zählen neben Soldaten, fest angestellten Mitarbeitern und Beamten auch Praktikanten, Auszubildende und Umschüler. Auch Teilzeitmitarbeiter werden durch VwL gefördert, jedoch lediglich durch anteilig gezahlte Beträge. Besonders Azubis und Geringverdiener profitieren von diesen Anlagemöglichkeiten, da die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze gezahlt wird.
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