Vergütungssysteme

Kurzarbeitergeld berechnen: Wie viel Geld gibt es vom Amt?

Eine vorübergehend schlechte Auftragslage kann Arbeitsplätze in einem Unternehmen gefährden. Um zu verhindern, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen kündigen muss, hat der Gesetzgeber die sogenannte Kurzarbeit als arbeitspolitische Möglichkeit zur Überbrückung eingeführt. Möchte ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden, wird die regelmäßige Arbeitszeit und damit auch das Gehalt der Angestellten gekürzt. Um diesen Verdienstausfall teilweise auszugleichen, gibt es das Kurzarbeitergeld (Kug). Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Wie hoch das Kurzarbeitergeld ausfällt, hängt von dem finanziellen Verlust des einzelnen Mitarbeiters nach Steuern ab. Lesen Sie, wie sich Kurzarbeitergeld berechnen lässt und was Sie sonst noch zum Thema Kurzarbeit wissen sollten.

Kurzarbeitergeld berechnen: Wie viel Prozent vom Lohn bekommt man bei Kurzarbeit?

Grundsätzlich beträgt das Kurzarbeitergeld rund 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Wenn in Ihrem Haushalt jedoch mindestens ein Kind lebt, erhöht sich der Prozentsatz auf rund 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts.

Wie lässt sich das persönliche Kurzarbeitergeld berechnen?

Aus den genannten Prozentangaben lässt sich das Kurzarbeitergeld berechnen. Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin (mit 1 Kind) verdient regulär 2.500 Euro brutto, was einem Nettoverdienst von etwa 1.700 Euro entspricht. Durch Kurzarbeit verringert sich ihr Bruttoverdienst um die Hälfte auf 1.250 Euro. Ihr Nettoverdienst beträgt jetzt ca. 1.000 Euro. Um das Kurzarbeitergeld zu berechnen, brauchen Sie nur die Nettoentgeltdifferenz. Diese liegt in unserem Beispiel bei 700 Euro. Das Kurzarbeitergeld beträgt 67 % davon, hier also 469 Euro. Insgesamt erhält die Arbeitnehmerin somit ein Netto-Arbeitsentgelt von 1.469 Euro.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Internetseite Tabellen zur Verfügung, mit deren Hilfe sich das Kurzarbeitergeld berechnen lässt (hier geht’s zu den Tabellen). Noch einfacher geht es mit einem sogenannten Kurzarbeitergeld Rechner. Anhand der folgenden Angaben können Sie Ihr Kurzarbeitergeld berechnen lassen:

  • regulärer Bruttolohn vor der Kurzarbeit
  • Bruttolohn in Kurzarbeit
  • Steuerklasse
  • Bundesland (oder Ost/West)
  • Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte (ja/nein)

Berechnen Sie hier schnell und einfach Ihr Kurzarbeitergeld:

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Darf ich während Kurzarbeit Überstunden machen?

Überstunden während Kurzarbeit sind grundsätzlich unzulässig. Denn eine Voraussetzung für die Kurzarbeit ist, dass sich der Arbeitsausfall nicht vermeiden lässt. Wenn jedoch Überstunden zu leisten sind, kann es keinen Arbeitsausfall in großem Ausmaß geben. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ausnahmsweise Überstunden auch während der Kurzarbeit zu machen. Zum Beispiel, um einen einzelnen Eilauftrag abzuwickeln oder dringende Reparaturarbeiten im Unternehmen zu leisten. Allerdings sind Überstunden bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds zu berücksichtigen, denn ihre Bezahlung fließt in das tatsächlich erhaltene Entgelt ein.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Steuererklärung aus?

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Bei der Ermittlung des Steuersatzes, der auf das übrige, steuerpflichtige Einkommen angewendet wird, wird das Kurzarbeitergeld jedoch mit berücksichtigt. Deshalb muss es in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie wird Krankheit bei Kurzarbeit bezahlt?

Wenn Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkranken, haben sie weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das gilt so lange, wie sie auch Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts hätten, wenn sie sich gerade nicht in Kurzarbeit befinden würden.

Wie wird Urlaub während der Kurzarbeit bezahlt?

Auch während der Kurzarbeit ist es erlaubt Urlaub zu nehmen. Für diesen Zeitraum erhalten Arbeitnehmer ihr Entgelt in ungekürztem Umfang, entsprechend der letzten 13 Wochen vor der Kurzarbeit. Durch die Inanspruchnahme von Urlaubstagen können Arbeitnehmer Verdienstausfälle durch Kurzarbeit vermeiden. Oder andersherum ausgedrückt: Kurzarbeitergeld steht Arbeitnehmern immer nur für Nicht-Urlaubstage zu.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Rente aus?

Arbeitnehmer sind auch während der Kurzarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Aber in dieser Zeit werden weniger Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt, was sich negativ auf die späteren Rentenansprüche auswirkt. So werden zunächst die Rentenversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit auf der Basis des nun geringeren Verdienstes gezahlt. Zusätzlich muss der Arbeitgeber jedoch Rentenversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter zahlen. Diese basieren auf 80 % des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes. Durch diese gesetzlich vorgeschriebene Aufstockung fallen die negativen Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Rente gering aus.

Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld auf Arbeitslosengeld aus?

Die Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern soll. Ob dies gelingt, ist nicht sicher. Sollte es trotz Kurzarbeit zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, bleiben die Ansprüche der Betroffenen auf Arbeitslosengeld (ALG) erhalten. Das heißt: In der Regel erhalten die Arbeitnehmer danach Arbeitslosengeld in der Höhe, in der sie es auch ohne Kurzarbeit erhalten hätten.

Mehr zum Thema Kurzarbeit finden Sie in unserem Beitrag: Sind Arbeiter und Arbeitnehmer verpflichtet, Kurzarbeit zu leisten?

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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