Zeitarbeitsfirmen haben sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Faktoren auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Diese Firmen haben sich in der Regel darauf spezialisiert, Arbeitskräfte für bestimmte Fachgebiete anzubieten. Unternehmen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht, haben den Vorteil, freie Stellen schnell mit fachkundigem Personal besetzen zu können. Ausfälle werden dadurch vermieden.
Falls Sie bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag stehen, wird Ihr Lohn in Stunden berechnet. Sie erhalten das Entgelt für die tatsächlich geleisteten Stunden. In den meisten Fällen erhalten Zeitarbeitskräfte, die auch häufig als Leiharbeiter bezeichnet werden, lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn ausbezahlt. Dieser liegt derzeit bei 9,19 Euro brutto pro Stunde. Das gilt in vielen Fällen selbst dann, wenn tariflich ein ganz anderer Lohn ausgehandelt wurde. Zeitarbeitskräfte verdienen daher oft wesentlich weniger als ihre Kollegen, trotz gleicher Leistung. Wer von einer Zeitarbeitsfirma aus vermittelt wird, sollte einen Zeitarbeits-Lohn, der weit unter dem tariflich vereinbarten Geldbetrag liegt, nicht akzeptieren, sondern mit der Zeitarbeitsfirma verhandeln. Einen gesetzlichen Anspruch auf tarifliche Bezahlung besteht jedoch nicht.
Seit dem Jahr 2015 wurde das Mindestlohngesetz (MiLoG) in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingeführt. Dort wird seither geregelt, wie viel Arbeitnehmer mindestens brutto verdienen müssen. Die Regelung dort gilt ebenso für die sogenannten Leiharbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt werden. Anlass für die gesetzliche Regelung war die Notwendigkeit, Arbeitnehmer vor einem Preisdumping in der Arbeitswelt zu schützen.
In Deutschland wurde seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich eine neue Lohnuntergrenze beschlossen. Diese liegt bei 9,19 brutto pro Stunde. Arbeitnehmer sowie ebenso Leiharbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns.
Der Mindestlohn bei der Leiharbeit im Überblick:
Zeitarbeitskräfte können an vielen Orten eingesetzt werden. Voraussetzung für die Wahl des Einsatzortes ist die Mobilität der zu vermittelnden Fachkraft. Außerdem muss die Arbeitskraft mit dem Arbeitsort einverstanden sein. Der Leiharbeiter erhält sein Geld ausbezahlt, sobald er an dem Einsatzort, der gemeinsam ausgewählt wurde, eingesetzt worden ist. Falls eine Kraft nicht vermittelt werden kann, wird kein Geld ausgezahlt. Der Vertrag kommt stets zwischen dem Arbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma zustande und nicht zwischen dem Leiharbeiter und dem Unternehmen, in dem die Arbeitsstunden geleistet werden.
Falls Sie durch eine Zeitarbeitsfirma an einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen vermittelt werden, steht Ihnen in regelmäßigen Abständen Urlaub zu. Die Anzahl Ihrer Urlaubstage müssen Sie jedoch mit der Leiharbeitsfirma aushandeln und nicht mit dem Betrieb, in dem Sie arbeiten. Sie müssen dort lediglich bekannt geben, wann der Urlaub für Sie vorgesehen ist, damit sich die Firma gegebenenfalls in dieser Zeit nach einem Ersatz für Sie umsehen kann. Wie hoch der Anspruch auf Urlaubszeit ist, ergibt sich wieder weder aus dem Tarif, noch aus den Gegebenheiten, die im Arbeitsbetrieb herrschen. Die Urlaubstage ergeben sich aus dem Vertrag, den Sie mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen haben. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, mit der Leiharbeitsfirma darüber zu verhandeln.
Leiharbeiter haben keine speziellen Kündigungszeiten zu beachten. Der Anstellungsvertrag und auch die Kündigungsvereinbarung werden zwischen dem Unternehmen und der Leiharbeitsfirma ausgehandelt. Zeitarbeitskräfte selbst haben wenig mit der Kündigung zu tun. Falls die Zeitarbeitsfirma Ihnen kündigt, ist das allerdings eine Angelegenheit, die Sie und die Leiharbeitsfirma betrifft. Denn Sie haben einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen und nicht mit dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten. Falls diese Firma Ihnen kündigt, geht Sie das insofern etwas an, als dass Sie nach einer Kündigung erst einmal arbeitslos sind. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass Sie nicht sofort an eine andere Firma vermittelt werden und dort arbeiten können.
Fazit: Zeitarbeit kann eine gute Überbrückung für Zeiten der Arbeitslosigkeit sein
Wer eine Zeit lang arbeitslos war, wird sich sicher freuen, bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten zu können. Jedenfalls stellt das eine gute Gelegenheit, schnell als Fachkraft vermittelt zu werden. In einigen Fällen kann das ein Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit in die Berufstätigkeit sein, da Sie in dieser Zeit Gelegenheit haben, Berufszeiten zu sammeln. Diese Zeiten können Sie bei einer Bewerbung angeben und gelten nicht als Arbeitsloser bei der neuen Firma. Das Entgelt, das Sie bei einer Zeitarbeitsfirma erhalten, kann jedoch weit unter dem liegen, was tariflich vereinbart wurde. Sie können zwar versuchen, etwas anderes zu vereinbaren. Zeitarbeitsfirmen sind jedoch nicht verpflichtet, mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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