Der 2015 eingeführte Mindestlohn wurde schon immer von kritischen Debatten begleitet. Viele Mitarbeiter und Unternehmen sehen in ihm eine positive Errungenschaft. Zugleich müssen Betriebe bei der Umsetzung und Auszahlung zahlreiche Vorschriften beachten. Selbst unbewusste und nicht beabsichtigte Fehler können zu teuren Strafzahlungen führen.
Mindestlohnauszahlung digital verwalten
Die meisten Firmen verwenden für die Kalkulation von Lohnabrechnungen spezielle Software. Insbesondere beim Thema Mindestlohn ist das ein empfehlenswerter Schritt. Denn viele Angestellte in Minijobs drohen, unbewusst die Grenze zu überschreiten, wodurch Nachzahlungen fällig werden. Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Anheben der Verdienstgrenze bereits auf diesen Sachverhalt reagiert. Dennoch kann es in stressigen Betriebszeiten durch Überstunden, Zulagen und Co. zu Fehlern kommen. Digitale Anwendungen decken solche Schwachstellen gezielt auf und warnen rechtzeitig vor einem Überschreiten der Grenze. Eine entsprechende Lohnsoftware lohnt sich auch als Beweismittel, sollte es zu Betriebskontrollen kommen. In kritischen Branchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie sind derartige Überprüfungen keine Seltenheit. Jüngstes Beispiel sind groß angelegte Kontrollen in Niedersachsen. Nicht nur Schwarzarbeit, sondern ebenso die Scheinselbständigkeit ist ein häufiges Thema, das Ermittler auf den Plan ruft. Selbst bei engagierten Unternehmen kommen kleinere Verstöße oder Unachtsamkeiten vor, die erhebliche Nachzahlungen und Geldbußen nach sich ziehen. Durch detaillierte Arbeitsverträge mit klar definierten Aufgabenbereichen und Festlegung des Entgelts werden derartige Probleme vermieden.
Korrekt auf Betriebsprüfung vorbereiten
Betriebsprüfungen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Fiskus erhofft sich Mehreinnahmen durch Steuernachzahlungen. Zugleich möchte er die Arbeitnehmer schützen. Dank schwarzer Schafe auf dem Markt kommt es zu Überprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Für seriös wirtschaftende Firmen stellt eine Prüfung demnach kein Hindernis dar. Es gilt lediglich, sämtliche Unterlagen bereitzustellen und die korrekten Daten griffbereit zu haben. Aus diesem Grund sollten die zuständigen Mitarbeiter in der korrekten Buchhaltung und Aufzeichnung geschult werden. Spitzfindige Finanzbeamte kontrollieren die Betriebsabläufe mit hoher Sorgfalt.
Expertenwissen einbeziehen
Arbeitgeber müssen sich umfänglich über Gesetze und Vorschriften zum Mindestlohn informieren. Zwar gibt es keine implizite Pflicht. Unabhängig davon sind regelmäßige Fortbildungen und Eigenrecherchen zur Thematik sinnvoll. Das betrifft nicht nur die Mitarbeiter aus der Personalverwaltung, sondern gleichermaßen die Chefetage. Kommt es zu unbewussten Fehlern, muss diese geradestehen und im schlimmsten Fall haften. Externe Berater unterstützen betroffene Betriebe. Sie wissen über die benötigten Abläufe Bescheid und geben lebensnahe Tipps zur Umsetzung. Einen ersten Anhaltspunkt bieten Expertenseiten wie www.mindestlohn.expert. Dort werden die wichtigsten Punkte auf übersichtliche Weise dargestellt. Unter anderem sind branchenabhängige Mindestlöhne zu beachten, die höher als die gesetzliche Lohnuntergrenze liegen können. Außerdem sollten sich Betriebe entsprechendes Wissen über die unterschiedlichen Steuerklassen aneignen, um eine korrekte Versteuerung des Arbeitnehmerlohns sicherzustellen.
Resümee
Halten sich Firmen an die wichtigsten Vorschriften, müssen sie Kontrollen oder Nachprüfungen nicht fürchten. Häufig klären sich die Rückfragen rasch auf und die Beamten ordnen fehlende Positionen im Nachhinein korrekt zu. Festzuhalten bleibt, dass das Thema hiesige Unternehmen noch lange Zeit begleitet. Zuletzt wurde eine Erhöhung der Lohnuntergrenze auf 12,51 € pro Stunde beschlossen.
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