Ein Arbeitgeberverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Arbeitgeber mit dem Ziel, gemeinsame Interessen arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Natur wahrzunehmen.
Von der Gesellschaftsform sind die Verbände meist als privatrechtliche Vereine organisiert. Die Arbeitgeber schließen sich üblicherweise innerhalb gleicher Branchen zusammen. Die größten Arbeitgeberverbände in Deutschland sind der Arbeitgeberverband Gesamtmetall, die Interessenvertretung der Chemie-Industrie sowie der Verband der Versicherungsunternehmen in Deutschland. Als Dachorganisation der Arbeitgeberverbände fungiert in Deutschland die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) mit Sitz in Berlin.
Einmal jährlich treffen sich die wichtigsten Entscheider der Wirtschaft zum Deutschen Arbeitgebertag. Den zahlreichen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bieten die Veranstalter ein breit gefächertes Angebot an Workshops, Podiumdiskussionen und Vorträgen. Daneben bietet sich die Gelegenheit, mit anderen Unternehmen ins Gespräch zu kommen.
Der Arbeitgeberverband hat die Aufgabe, seine Mitglieder bei den regelmäßigen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zu unterstützen. Der mit den Gewerkschaften ausgehandelte Tarifvertrag ist dabei für alle Mitglieder des Verbandes bindend. Durch sogenannte Öffnungsklauseln ist es einzelnen Unternehmen allerdings möglich, mit dem Betriebsrat eine gegenüber dem Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarung zu unterzeichnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Arbeitgeber den im Tarifvertrag vereinbarten Lohn aus geschäftspolitischen Gründen nicht zahlen können.
Die Arbeitgeberverbände beraten die Unternehmen ebenfalls in sozial-, tarif- und arbeitsmarktpolitischen Fragen. Eine weitere Aufgabe ist die regelmäßige Information der Mitglieder über neue gesetzliche oder wirtschaftliche Änderungen, die Auswirkungen auf alle Mitglieder haben. Als Medien nutzt der Arbeitgeberverband Publikationen, Fachzeitschriften oder Newsletter. Ebenfalls regelmäßig bieten die Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern verschiedene Beratungsleistungen an. Die Weitergabe von personalwirtschaftlichen Statistiken oder Musterbetriebsvereinbarungen gehört genauso dazu wie die regelmäßige Durchführung von Fort- und Weiterbildungen.
Unternehmen profitieren von einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auf unterschiedliche Weise. Der Verband nimmt für sie vielfach eine wirtschaftspolitische Interessenvertretung wahr. Wie bereits erwähnt, kommen die Arbeitgeber in den Genuss professioneller Beratungsleistungen im Arbeits- und Sozialrecht. Arbeitgeberverbände repräsentieren ihre Mitglieder gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden sowie politischen Gremien und Medien. Die Unternehmen sind in ein weit verzweigtes Netzwerk eingebunden und können sich darüber mit anderen Unternehmen zu vielfältigen Fragen austauschen.
Die Arbeitgeberverbände entstanden 1900 als Reaktion auf die Bildung der ersten Arbeiterverbände. 1913 erfolgte deren Zusammenschluss zur Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Verbände im Westen Deutschlands wieder zugelassen. In der DDR gibt es sie seit der Wende.
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