Viele Arbeitgeber machen sich Sorgen, dass ihre Mitarbeiter im Homeoffice nicht zuverlässig arbeiten. Dabei gibt es längst Software-Lösungen zur Zeiterfassung.
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen teilweise oder ganz im Homeoffice. Umfragen zufolge würden die meisten dies auch nach dem Ende der Pandemie gerne beibehalten. Sie stoßen damit jedoch bei den Arbeitgebern auf Skepsis: In einer Umfrage für das Handelsblatt gaben lediglich 47 Prozent der befragten Führungskräfte an, sie hätten während des Lockdowns im Frühling ihre Vorbehalte gegen die Heimarbeit abgebaut. Eine andere Analyse zeigte, dass 20 Prozent der Firmen ihre Mitarbeiter trotz der Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice weiter ins Büro zwangen. Im neuen Lockdown Light liegt diese Zahl noch weit höher.
Den meisten Arbeitgebern fällt es schwer, ihren Mitarbeitern zu vertrauen, wenn sie sie nicht ständig im Blick haben. Dabei gibt es längst verschiedene Möglichkeiten der sicheren Online-Zeiterfassung am PC und per App. Das Unternehmen Timemaster bietet eine flexible Cloud-basierte Software, über die sich Mitarbeiter von verschiedenen Orten einloggen können. So können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit morgens vor Ort im Büro am Arbeits-PC registrieren und nachmittags vom heimischen PC. Wer die Monotonie und Stille der Arbeit zu Hause unterbricht, um 1 oder 2 Stunden in einem Café zu arbeiten, kann die Arbeitszeit per App auf dem Smartphone registrieren.
Daneben steht natürlich die Frage im Raum, ob der Mitarbeiter trotz registrierter Arbeitszeit tatsächlich arbeitet oder privat im Internet surft oder in der Küche für die Familie kocht. Viele Arbeitgeber kontrollieren dann beispielsweise, ob E-Mails und Messenger-Nachrichten zeitnah beantwortet werden. Allerdings ist dies wenig aussagekräftig. Der Mitarbeiter führt möglicherweise gerade ein langes Telefongespräch mit einem Kunden oder ignoriert Störungen, um konzentriert an einem Textdokument zu arbeiten.
Andere Formen der Kontrolle sind sogar ganz tabu. So ist es ihm nicht gestattet, die Wohnung eines Arbeitnehmers ohne dessen Erlaubnis zu betreten oder sogenannte Keylogger einzusetzen. Dies sind Programme, die registrieren, was der Arbeitnehmer auf der Tastatur schreibt. So lässt sich erkennen, ob er geschäftliche E-Mails verfasst oder privat die nächste Urlaubsreise plant.
Das Bundesarbeitsgericht verwarf eine Kündigung, die auf Daten eines Keyloggers beruhte. Der Einsatz solcher Kontrollsoftware sei nur beim Verdacht auf eine besonders schwere Pflichtverletzung zulässig. Dazu zerstört derartiges Verhalten natürlich auch das Vertrauensverhältnis. Wer auf zufriedene Mitarbeiter Wert legt, der sollte ihnen im Homeoffice Vertrauen schenken und sie lediglich an ihrer tatsächlichen Produktivität messen: Diese liegt bei Heimarbeitern fast immer höher als bei Büroarbeitern.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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