Der Betriebsarzt muss von allen Unternehmen ab einer gesetzlich vorgegebenen Zahl an Mitarbeitern gewählt und benannt werden. Doch haben die wenigsten Mitarbeiter mit dem Betriebsarzt Bekanntschaft gemacht und bereits eine Betriebsärztliche Untersuchung hinter sich. Die Betriebsärztliche Untersuchung steht nämlich nur dann im Fokus, wird eine arbeitsbedingte Krankheit gemeldet oder vom Arbeitgeber um eine Überprüfung gebeten, ob ein langer Krankenstand wirklich gerechtfertigt ist. In großen Unternehmen springt der Betriebsarzt auch bei Unfällen oder Verletzungen am Arbeitsplatz ein. Dies zählt aber nicht als Betriebsärztliche Untersuchung im eigentlichen Sinne und ist eher erste Hilfe bei Notfällen.
Laut Umfragen ist den meisten Arbeitnehmern der Betriebsarzt nicht nur unbekannt, sondern es ist erst gar nicht bekannt, dass es diesen Arzt gibt. Erfahrungen mit dem Betriebsarzt haben nur Arbeitnehmer gemacht, welche direkt vom Chef oder der Krankenkasse zu einer Untersuchung gebeten wurden. Nach einem Arbeitsunfall ist es häufig der Fall, dass der Arbeitnehmer nach der allgemeinmedizinischen Behandlung und Untersuchung zusätzlich eine Betriebsärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen muss. Vor allem bei gefordertem Schadenausgleich oder betrieblichen Renten ist diese Praxis üblich.
Häufig lassen sich beruflich bedingte Krankheiten vermeiden, wenn sich der Arbeitnehmer fachkundig beraten lässt. Außer eine betriebsärztliche Untersuchung anzubieten, fungiert der Betriebsarzt auch als Anlaufstelle mit beratender Funktion. Viele berufsbedingte Krankheiten können vermieden werden, nutzt ein Arbeitnehmer die Möglichkeit der Aufklärung über die richtige Haltung am Arbeitsplatz. Dabei kann der Betriebsarzt nicht nur über körperliche Leiden, sondern auch bei psychischen Symptomen beraten.
Nicht nur bei spürbaren Krankheiten die sich auf die berufliche Tätigkeit zurückführen lassen, sondern auch zur Prävention kann eine Untersuchung durchaus Sinn machen. Wenn Arbeitnehmer sich regelmäßig auf körperliche Probleme und Einschränkungen berufsmedizinisch untersuchen lassen, werden Symptome eher erkannt und somit eine Erkrankung die zur Arbeitsunfähigkeit führt, verhindert. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer kann den Kontakt zum Betriebsarzt herstellen und so eine Untersuchung durchführen lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsarzt zu benennen und dem Arbeitnehmer so die Chance auf eine betriebsärztliche Untersuchung zu geben.
Laut Gesetz sind Unternehmen mit Mitarbeitern in Anstellung verpflichtet, die betriebsärztliche Untersuchung anzubieten und einen Betriebsarzt zu nennen. Auf Anfrage muss dieser auch den Arbeitnehmern bekanntgegeben werden. Am besten wird der Betriebsarzt direkt an einem gut sichtbaren und von allen Mitarbeitern erreichbaren Ort öffentlich benannt und kann so von Arbeitnehmern aufgesucht werden, ohne dass der Arbeitgeber durch die Frage nach dem Betriebsarzt über den bevorstehenden Besuch und das Interesse des Mitarbeiters darüber in Kenntnis gesetzt wird. Anzumerken ist, dass auch der Betriebsarzt der Schweigepflicht unterliegt und dem Arbeitgeber keine Einblicke in Untersuchungsergebnisse von Mitarbeitern aufzeigen darf.
Vor allem von großen Konzernen ist bekannt, dass die betriebsärztliche Untersuchung in Anspruch genommen wird. Dadurch mindern sich Krankheitsfälle durch falsche Haltung am Arbeitsplatz, sowie eine nicht optimale körperliche Belastung der Arbeitnehmer. In beratender, aber auch behandelnder Form vermindert der Betriebsarzt die Häufigkeit berufsbedingter Krankheiten und dient so dem Arbeitnehmer und seiner gesundheitlichen Situation.
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