Eine Bewerbung per Mail ist bequem und deutlich schneller als ein Brief beim Empfänger. Allerdings wünschen nicht alle Personalchefs den Erhalt der Bewerbungsunterlagen als elektronische Post. Wenn in einer Stellenanzeige ausschließlich die Postanschrift genannt wird, verwenden Bewerber den herkömmlichen Weg zum Verschicken der Bewerbungsunterlagen und sollten nicht selbst nach der E-Mail-Adresse der Personalabteilung suchen.
Dass eine Bewerbung per Mail an die Personalabteilung und nicht an eine allgemeine Mailadresse des Unternehmens gerichtet wird, versteht sich von selbst. Hinsichtlich der Sprache unterscheidet sich eine Bewerbung per Mail nicht von einer Briefbewerbung, so dass die korrekte Anrede ebenso selbstverständlich ist wie eine ordnungsgemäße Groß- und Kleinschreibung und die angemessene Einleitung mit einer Grußformel.
Zu einer Bewerbung per Email gehören grundsätzlich dieselben Unterlagen wie zu einer per Post verschickten Bewerbung. Das Anschreiben muss ebenso wie der Lebenslauf verständlich sein. Mögliche Lücken im Lebenslauf müssen plausibel erklärt werden. Bewerber scannen ein gutes Foto und ihre Zeugnisse ein oder hängen diese als Datei an die Mail. Einige Unternehmen fordern in einer Stellenanzeige ausdrücklich nur die Zusendung eines Anschreibens und des Lebenslaufes an, in diesem Fall legen Bewerber ihre Zeugnisse erst beim persönlichen Vorstellungsgespräch vor.
Vor der Absendung der Bewerbungsunterlagen sollten die Bewerber die Unterlagen testweise an sich selbst oder an Freunde/ Bekannte versenden, damit sie erkennen, ob diese korrekt beim Empfänger ankommen und ob sich Anhänge öffnen lassen. Für alle Anlagen sind gängige Formate zu wählen, da nicht jeder Empfänger spezielle und selten gewählte Formatierungen öffnen kann. Das Anfordern einer Lesebestätigung verärgert nicht nur den Empfänger der Bewerbung, sondern kann je nach Einstellungen des Empfängers auch zu Schwierigkeiten beim Mailempfang führen. Am seriösesten sind E-Mailadressen im Format „vorname.nachname@provider.de“. Wenn dieser bereits vergeben ist, kann der Wohnort angefügt oder eine andere Kennung wie „.eu “ gewählt werden.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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