Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) erleben gerade einen Boom. Dafür sorgen vor allem die anhaltenden Niedrigzinsen und die krisenbedingte Wirtschaftsflaute. Der Handel mit dem Kryptogeld gilt zwar als riskant, lockt aber auch mit hohen Gewinnen – und das in kürzester Zeit. Das bringt immer mehr Anleger dazu, in eine oder mehrere der mittlerweile rund 3.000 Kryptowährungen zu investieren. Die meisten sehen Kryptos dabei als langfristiges Investment zur Altersvorsorge. Immer mehr Anleger möchten sich jedoch durch aktives Trading ein zweites Standbein neben ihrem Hauptjob aufbauen. Lesen Sie, was Sie beim Bitcoin-Handel als Nebenerwerb beachten müssen, welche steuerlichen Folgen dies hat und wann das Hobby zur Selbstständigkeit wird.
Sie können auf verschiedene Weise mit Kryptowährungen handeln und so von dem Boom profitieren. Die einfachste, aber auch sehr risikoreiche Variante sind sogenannte CFDs (Contracts for Difference), die Sie bei Online-Brokern kaufen können. Bei diesen hochspekulativen Derivaten besitzen Sie keine physischen Bitcoins, sondern partizipieren an Kursveränderungen. Es ist möglich, sowohl an positiven als auch an negativen Veränderungen Geld zu verdienen. Mit Hebeln lässt sich bei CFDs die Höhe des Gewinns, aber auch des potenziellen Verlustes, zusätzlich steigern.
Die zweite Variante ist der direkte Bitcoin-Handel auf Online-Börsen. Hier kaufen Sie physische Coins, die Sie auf Ihrer Wallet speichern und bei Kursveränderungen mit Gewinn verkaufen können. Sie können nicht nur ganze, sondern auch Bruchteile von Bitcoins kaufen und verkaufen. Bei den Gebühren der einzelnen Börsen gibt es jedoch große Unterschiede, sodass sich ein Bitcoin-Börsen-Vergleich lohnt. Mehr dazu gibt es auf Coincierge.de
Wenn Sie gelegentlichen Bitcoin-Handel betreiben, benötigen Sie in der Regel kein Gewerbe. Anders verhält es sich, wenn Sie große Volumen handeln und Ihre Gewinne häufig umschichten. Der Erwerb von Waren (in diesem Fall Bitcoins) mit dem Ziel, diese mit Gewinn zu verkaufen, erfüllt die Kriterien für ein gewerbliches Handeln. Die Grenzen sind jedoch fließend, sodass Sie sich Rat bei einem Steuerberater holen sollten. Ganz klar verhält es sich hingegen mit Bitcoin-Mining (Schürfen) oder dem Betrieb einer eigenen Krypto-Handelsplattform. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine selbstständige Tätigkeit, die das Anmelden eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich macht.
Um in den Bitcoin-Handel einzusteigen, sollten Sie zudem über ausreichend Eigenkapital verfügen. Auf Kredite von Banken können Sie aufgrund der hohen Risiken nicht zählen. Wichtig: Handeln Sie nur mit Geld, dessen Verlust Sie im schlimmsten Fall finanziell verkraften könnten. Ansonsten besteht das Risiko, dass Sie durch den Bitcoin-Handel in eine Schuldenspirale geraten.
Die Versteuerung richtet sich danach, ob Sie privat oder gewerblich mit Bitcoin Handel betreiben. Ist Ihr nebenberufliches Trading als privat anzustufen, müssen Sie Gewinne – sofern Sie die Bitcoins mindestens ein Jahr gehalten haben – nicht versteuern. Verkaufen Sie die Krypto-Währung früher, sind Gewinne bis zu einer Grenze von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Kommen Sie nur einen Euro darüber, müssen Sie den gesamten Gewinn mit Ihrem übrigen Einkommen versteuern.
Wenn Sie gewerblich handeln, müssen Sie Gewinne ab dem ersten Euro versteuern. Sie haben allerdings auch den Vorteil, den Kauf von Bitcoins sowie Werbungskosten für den Verkauf als Betriebsausgabe geltend machen zu können. Da bei der Bewertung von Bitcoins im Betriebsvermögen Stolpersteine drohen, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater zurate ziehen.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren, dass Sie nebenberuflich mit Bitcoins handeln. Es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag enthält eine Klausel wie „Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber anzuzeigen.“ In diesem Fall müssen Sie Ihren Chef über Ihren Nebenjob als Bitcoin-Trader informieren. Solange es jedoch kein berechtigtes Interesse an einer Unterlassung gibt, darf er Ihnen den Handel mit Kryptowährungen nicht verbieten.
Wichtig ist jedoch, dass sich Ihre Nebentätigkeit nicht negativ auf Ihren Hauptjob auswirkt, weil Sie zum Beispiel nachts traden und tagsüber müde sind. Auch darf der Bitcoin-Handel nicht in Konkurrenz zu der Tätigkeit Ihres Arbeitgebers stehen.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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