Schwerbehindertenausweis. Das hört sich erst einmal nicht toll an. Und in der Tat ist es so, dass er nur dem Personenkreis erteilt wird, der unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet. Und doch ist der Ausweis eine gute Sache: Er stellt klar, dass der Betreffende Unterstützung erwarten kann, die ihm die Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben etwas leichter macht.
Die persönlichen Vorteile, die ein Schwerbehindertenausweis bringt, gelten für verschiedene Lebensbereiche. Je nach der Einstufung des GdB, des Grades der Behinderung, und der Merkzeichen werden schwerbehinderten Menschen, die ihren Wohnsitz oder überwiegenden Aufenthaltsort in Deutschland haben oder hier arbeiten, Vergünstigungen zugestanden. Voraussetzung ist, dass ein Grad von mindestens 50 erreicht wird.
Wer also schon länger und voraussichtlich für weitere Zeit unter körperlichen oder psychischen Krankheiten leidet, kann nur gewinnen, wenn er einen Antrag auf Erteilung des Schwerbehindertenausweises stellt. Zuständig für die Ausstellung sind die entsprechenden Einrichtungen der Bundesländer. Der Vordruck kann aus dem Internet herunter geladen werden, die zuständigen Versorgungsämter verschicken ihn auf Anfrage.
Auf mehreren Seiten werden Angaben zur Person und zu den vorliegenden Erkrankungen gemacht.
Ganz wichtig: Je sorgfältiger die Vorarbeit geleistet wird,
desto höher sind die Chancen, dass der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird. Aus allen vorliegenden Erkrankungen wird mittels eines Punktesystems der GdB errechnet.
Diese Skalen finden Sie ebenfalls im Internet, sicher hilft Ihnen Ihr Hausarzt oder der behandelnde Facharzt bei Fragen zur Einschätzung weiter. So lässt sich vorab eine grobe Hochrechnung auf das zu erwartende Ergebnis des GdB vornehmen. Sollte die zuständige Behörde zu einem wesentlich anderen Ergebnis kommen: es gibt die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsmittels, am besten durch einen Fachanwalt, der das weitere Verfahren begleitet.
Aus diesen Merkmalen ergeben sich verschiedene Möglichkeiten wie:
Der Schwerbehindertenausweis und seine Vergünstigungen beschränken sich aber nicht nur auf den privaten Bereich. Da die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert ist, kommen hier ebenfalls sinnvolle Förderungen zum Tragen. So stehen Schwerbehinderten zusätzliche fünf Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung. Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz, Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis oder gleichgestellte Beschäftigte dürfen nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Nicht zuletzt können Schwerbehinderte früher in Rente gehen. Je nach Geburtsjahr sogar mit vollen Bezügen, teils werden derzeit Abschläge von 10,8 % gemacht. Eine ausführliche Beratung durch den Rentenversicherungsträger oder eine fachlich kompetente Stelle ist hier wichtig.
Für Arbeitgeber kann sich die Einstellung eines Schwerbehinderten doppelt lohnen. Oft ist dieser Personenkreis weitaus motivierter, wodurch Einschränkungen kompensiert werden. Überdies bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit an, Fördermittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Eingliederungshilfen für schwerbehinderte Arbeitnehmer zu erlangen. Auskunft erteilen hier die Integrationsämter. Und wer als Arbeitgeber einen Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten möchte, sollte dies vorab ebenfalls mit der zuständigen Behörde besprechen, auch hier kann es Zuschüsse geben.
Einmal erlangt, gilt der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre. Zweimal kann er verlängert werden, natürlich nach entsprechender Überprüfung. Danach heißt es einen Neuantrag zu stellen. Wenn feststeht, dass sich am Gesundheitszustand nichts mehr ändern wird, kann eine unbefristete Ausstellung beantragt werden. Änderungen im Gesundheitszustand müssen mitgeteilt werden, und es ist ebenso Sache des Schwerbehinderten, rechtzeitig den Verlängerungsantrag zu stellen.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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