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Existenzgründung- Businessplan

Eine Existenzgründung kann aus unterschiedlichen Situationen heraus neue Perspektiven bieten. Der Businessplan gehört zu den wichtigsten Grundlagen einer Existenzgründung. Mit einem Businessplan werden nicht nur Finanzierungen möglich, sondern er dient zudem als Leitfaden für den zukünftigen Unternehmer.

Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?

Je nach Ausgangssituation kann eine Existenzgründung entweder durch ein Kreditinstitut oder bei Arbeitslosigkeit finanziell unterstützt werden. Für Finanzierungen oder Zuschüsse zur Existenzgründung bildet der Businessplan die Grundlage. Möchte sich ein zukünftiger Unternehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit begeben, bewilligt die Bundesagentur für Arbeit unter gegebenen Umständen ein Einstiegsgeld oder einen Gründungszuschuss.

Die Variante des möglichen Zuschusses richtet sich danach,

ob der zukünftige Unternehmer Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommt. Bei Arbeitslosengeld I kann Gründungszuschuss beantragt werden. Diese Förderung besteht meist aus 2 Phasen und zusammen maximal 15 Monaten Förderungszeit. Eine der wichtigen Voraussetzungen für die Genehmigung ist, dass zum Antragszeitpunkt für mindestens noch 150 Tage ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I besteht.

Bei einer Existenzgründung aus Arbeitslosengeld II heraus

kann die Bundesagentur für Arbeit Einstiegsgeld bewilligen. Diese Förderung gilt für maximal 24 Monate und, im Gegensatz zum Gründungszuschuss – bei welchem der bewilligte Betrag festgelegt ist, entscheidet in diesem Fall jedoch der zuständige Sachbearbeiter über die Höhe des Einstiegsgeldes. Der Unternehmer darf allerdings auch notwendige Dinge für seine selbstständige Existenz von dieser Förderung finanzieren und kann zudem seinen Lebensunterhalt davon bestreiten. Für beide Varianten aber gilt zudem die Möglichkeit, Förderprogramme nutzen zu können, welche notwendige Beratungen für eine Existenzgründung noch zusätzlich finanziell und dies in durchaus beachtlichem Maße unterstützen.

Unabhängig davon, ob die eigenständige Existenz aus der Arbeitslosigkeit oder einer bestehenden Tätigkeit heraus geplant wird, ein Businessplan sollte alle wichtigen Punkt enthalten, um die neue Existenz bestmöglich zu sichern – nicht nur finanziell, sondern auch durch ein Konzept – welches sich realistisch vom Unternehmer selbst umsetzen lässt. Die Zeit, welche ein guter Businessplan benötigt, sollte daher nicht unterschätzt werden. Neben den vielen Fakten eines Businessplans ist auch die Form, die Schriftart, die Struktur und die Wortwahl wichtig. Der Gesamteindruck kann maßgeblich dafür verantwortlich sein, wie überzeugend angegebene Fakten und das geplante Vorhaben der Existenzgründung auf Entscheidungsträger für notwendige Finanzierungen wirkt.

Neben einem guten visuellen Eindruck bilden wichtige Inhalte eines Businessplans die Grundlage für alle weiteren Schritte in die Selbstständigkeit. Auf Grund dessen sollte ein Businessplan vollständig sein und realistische Fakten enthalten, welche auch nach der Existenzgründung dem Unternehmer hilfreich zur Seite stehen.

Folgende Bereiche deckt ein vollständiger Businessplan ab:

  • Geschäftsidee: Wer trägt – außer dem Gründer – einen Nutzen aus der Existenzgründung? Wurde ein bestimmter Bedarf ermittelt? An welche Zielgruppe richtet sich das zukünftige Unternehmen? Welche genaue Dienstleistung oder was für ein Produkt soll angeboten werden?
  • Gründungsperson: Alle Informationen zur Person und den Gründen für der geplanten Selbstständigkeit
  • Analyse des Marktes: Genaue Zielgruppendefinition, Unterschied gegenüber der Konkurrenz, Wettbewerbs – und Marktanalyse
  • Analyse des Standortes: besonders wichtig für Dienstleistungsangebote oder die Gastronomie
  • finanzielle Planung: Ermittlung des kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Bedarfs an Kapital

Durch zusätzliche Unterlagen, wie Zeugnisse, Pacht – oder Mietverträge, Franchiseverträge, Standort – sowie Marktstudien und im Übernahmefall eines Unternehmens auch vorhandene Bilanzen ist ein Businessplan erst vollständig.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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