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Fördermittel: Lohn- und Personalkosten mit staatlichen Zuschüssen senken

Noch nie waren Fachkräfte so rar wie heute. Das Handwerk ist besonders stark vom Nachwuchs- und Mitarbeitermangel betroffen und sieht sich aufgrund steigender Lohnkosten oft in eine schwierige Lage versetzt. Doch häufig müssen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Abstriche machen, da es diverse Förderprogramme gibt, mit denen sich der Staat an den Lohnkosten beteiligt. Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. Ob die Zuschüsse bewilligt werden, hängt von der Förderbedürftigkeit des jeweiligen Mitarbeiters ab. Diese ist beispielsweise bei einer vorangegangenen Langzeitarbeitslosigkeit oder in anderen Fällen gegeben, die für den Arbeitgeber einen Mehraufwand durch eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt bedeuten. Aber auch für die Arbeitnehmerqualifikation im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung gibt es Zuschüsse.

Gute Mitarbeiter haben ihren Preis

Der Fachkräftemangel beschäftigt die Wirtschaft schon seit Jahren und im Laufe der Zeit hat sich die Lage keineswegs entspannt. Mittlerweile fehlen kundige, erfahrene und motivierte Mitarbeiter in fast allen Branchen. Besonders stark hat es das Handwerk getroffen. Viele Betriebe finden nicht nur keine Verstärkung für die Belegschaft, sondern suchen auch händeringend nach Azubis. Deshalb liegt der Fokus neuerdings verstärkt auf ältere Arbeitnehmern, Quereinsteigern und Personen, die lange Zeit erwerbslos waren. Wer Glück hat und einen engagierten Arbeitnehmer für sich gewinnen kann, bekommt es gleichzeitig jedoch mit hohen Lohnkosten zu tun. Diese setzen sich aus dem Lohn und den Lohnnebenkosten sowie Sachleistungen zusammen, die in der Buchhaltung berücksichtigt werden müssen. Seit 1991 haben sich diese laut aktueller Studien nahezu verdoppelt. Es wäre aber falsch, deshalb auf einen engagierten Mitarbeiter zu verzichten, da es Möglichkeiten gibt, Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.

Dank Eingliederungszuschüssen müssen keine Abstriche beim Lohn gemacht werden

Steigende Lohnkosten stellen eine zunehmende Belastung für viele Unternehmen dar. Doch tatsächlich lässt der Staat Arbeitgeber in dieser Hinsicht nicht allein, sondern bietet umfangreiche Unterstützung in Form von Förderprogrammen an. Im Hinblick auf die Senkung von Lohnkosten für Mitarbeiter ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Eingliederungszuschuss zu beantragen. Gewährt wird dieser, wenn eine Förderbedürftigkeit vorliegt. Zu den förderungsbedürftigen Arbeitnehmern zählen vor allem Langzeitarbeitslose, aber auch andere Personen, die gegenüber Mitbewerbern einen Nachteil haben, weil die Anstellung mit einem gewissen Mehraufwand für den Arbeitgeber verbunden ist. Ein gutes Beispiel ist der Quereinsteiger, der aus einem verwandten Berufsfeld kommt und deshalb länger eingearbeitet werden muss als der durchschnittliche Mitbewerber. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts. Zudem ist die Zahlung auf einen maximalen Förderungszeitraum von 36 Monaten beschränkt. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Die gesamte Beschäftigungszeit muss doppelt so lang sein, wie die Zeit, in der ein Zuschuss gezahlt wurde. Andernfalls kann die Agentur für Arbeit ausgezahlte Beträge vom Arbeitgeber zurückfordern.

Arten von Eingliederungszuschüssen

Da ganz unterschiedliche Szenarien denkbar sind, warum die Eingliederung eines Arbeitnehmers den üblichen Rahmen des Onboardings überschreitet, wurden verschiedene Programme geschaffen. So sollen nicht nur Langzeitarbeitslose den Weg in das Erwerbsleben zurückfinden, sondern auch ältere Personen, die auf dem Arbeitsmarkt oft übersehen werden. Aus diesem Grund wurde die Eingliederung für Personen ab 50 (Eingliederung 50+) als spezielle Förderform geschaffen. Kandidaten, die als schwer vermittelbar gelten und das passende Alter haben, sind förderberechtigt. Arbeitgeber können dann einen entsprechenden Antrag stellen, sofern sie für die Anstellung keinen anderen Mitarbeiter aus derselben Altersklasse entlassen. Eine weitere Besonderheit ist die Begrenzung des Förderzeitraums auf die Dauer von 12 Monaten. Auch die Eingliederung von Menschen mit Behinderung fördert der Staat. Dauer und Höhe der Zuschüsse ist in diesen Fällen allerdings von der Art und dem Grad der Behinderung abhängig.

Zuschüsse bleiben oft ungenutzt

Trotz der zahlreichen Optionen verzichten viele Arbeitgeber auf die Zuschüsse. Dies hat mehrere Gründe. So sind sich Arbeitgeber häufig gar nicht darüber im Klaren, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Deswegen verpassen viele diese Chance auf eine zeitlich begrenzte Senkung der Lohnkosten. Ein weiterer Grund ist der Umstand, dass die zuständigen Sachbearbeiter eigenhändig entscheiden dürfen, ob und in welcher Höhe Zuschüsse gezahlt werden. Unternehmen befürchten deshalb schnell, der Antrag würde ohnehin abgelehnt. Diese Sorge ist zwar nicht ganz unberechtigt, da die Förderung tatsächlich von der Einzelfallentscheidung abhängig ist, doch gibt es recht klar geregelte Förderbedingungen und Ausschlusskriterien. Selbstverständlich besteht keinesfalls ein Rechtsanspruch auf die Förderung oder eine bestimmte Summe.

Förderprogramme aus dem Bereich der Aus- und Weiterbildung

Die Eingliederungsförderungen sind jedoch nicht die einzige Unterstützung, die Betriebe beim Rekrutieren von neuen Mitarbeitern erwarten können. Neben älteren Semestern hat die Agentur für Arbeit hier besonders junge Menschen ins Auge gefasst, die für eine Aus- oder Weiterbildung geeignet sind. Den Anfang macht die Einstiegsqualifizierung (EQ), bei der es sich um ein vergütetes Praktikum handelt. Die Praktikumsvergütung kann bezuschusst werden. Für arbeitsfähige Personen ab 25 kommt außerdem die „Initiative Zukunftsstarter“ infrage. Sie soll Geringqualifizierte beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Berufsalltag unterstützen. Arbeitgeber, die den Kandidaten beim Abschluss einer Berufsausbildung unter die Arme greifen, können Fördermittel erhalten. Ein ähnliches Programm existiert auch für ältere Menschen unter dem Namen „Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU).

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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