Die Geschichte der Gewerkschaft reicht bis in die Zeit der Industrialisierung zurück. Mit der Revolution 1848/1849 bildeten sich in Deutschland die ersten Zusammenschlüsse von Berufsgruppen. So organisierten sich in den Großstädten die Bäcker, Schneider und Schumacher, die Textil- und Metallarbeiter sowie die Bergleute in eigenen Berufsverbänden.
Obwohl sie durch das politische System immer wieder in ihrer Arbeit behindert wurden, waren die Bewegungen nicht mehr aufzuhalten. Die Reformen in den Jahren 1869 und 1871 brachten eine neue Gewerbeordnung, durch die aus den Berufsverbänden Vertragspartner der Unternehmerverbände wurden. Zwischen 1878 und 1890 wurden die Gewerkschaften durch das Bismarcksche Sozialistengesetz verboten. Der Halberstädter Kongress 1892 führte zu einem erneuten Erstarken der Gewerkschaften.
Seit 1949 sind die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert. Seitdem haben die Gewerkschafter viel erreicht. Die Abschaffung der generellen Samstagsarbeit, einen Mindesturlaub sowie kürzere Arbeitszeiten sind nur einige der zahlreichen Leistungen, um die sich der DGB verdient gemacht hat.
Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind eine Vielzahl an Gewerkschaften organisiert, beispielsweise die Gewerkschaft IG Metall, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), die IG Bergbau, Chemie, Energie sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Jede Wirtschaftsbranche hat heute eigene Gewerkschaften. Sie unterteilen sich in Industrie- und Betriebsverbände sowie Berufs- und Fachverbände.
Als sozialpolitische Institutionen nehmen die Gewerkschaften in Deutschland einen Sonderstatus ein. Sie stehen unter dem besonderen Schutz einer grundgesetzlich gewährleisteten Unabdingbarkeit auf Bildung von „Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“. Abreden, die eine Einschränkung des Rechts zum Inhalt haben, sind nichtig.
Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, profitieren von zahlreichen Vorteilen. Kommt es in einem Betrieb zu einem Streik, erhalten nur die Gewerkschaftsmitglieder das sogenannte Streikgeld. Das ist der finanzielle Ausgleich für die Kürzung des Lohnes oder Gehaltes, denn der Arbeitgeber darf dieses im Streikfall kürzen. Die Mitglieder haben bei Bedarf Anspruch auf arbeitsrechtliche Unterstützung. Drohen Jobverlust oder nachteilige Regelungen bei tarifvertraglich festgelegten Leistungen, stellt ihnen die Gewerkschaft einen fachlich versierten Anwalt zur Seite. Dieser vertritt die Mitglieder bei Bedarf sogar vor Gericht.
Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, entscheidet sich für diese häufig auch aus Überzeugung. Schließlich ermöglichen es die Organisationen ihren Mitgliedern, sich aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubringen. Versammlungen und Sitzungen stehen grundsätzlich allen Mitgliedern offen. Eine Gewerkschaft finanziert sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Höhe des Beitragssatzes beträgt ein Prozent des jährlichen Bruttoverdienstes.
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