Jede in Deutschland lebende Person muss der Krankenversicherungspflicht nachkommen. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Auswahl zwischen zwei Systemen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet jedem Erstantragssteller eine Aufnahmegarantie. Für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die eine Mindestgrenze beim Einkommen überschreiten, ist der Krankenkassenwechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Jeder, dem sich die Möglichkeit zum Krankenkassenwechsel bietet, sollte Vor- und Nachteile beider Systeme abwägen.
Die häufig verbreitete Ansicht, das eine PKV immer der GKV vorzuziehen ist, betrachtet vor allem die offensichtliche Vorteile der PKV. Augenfällig ist natürlich die oft bevorzugte Behandlung in frei gewählten Arztpraxen und Kliniken. Jeder Wechselwillige darf allerdings nicht unbeachtet lassen, dass eine PKV als gewinnorientiertes Unternehmen geringeren gesetzlichen Auflagen als die GKV unterliegt. Die Vorteile der PKV in Leistungserbringung und Heilungskomfort lassen sich die Unternehmen gut bezahlen. Gesetzlich geführte Beitragsdeckelungen, wie in der GKV wirksam, beschränken in der PKV in geringerem Maße.
Als Haupteinstiegskriterium gilt für alle Angestellten ein monatliches Mindesteinkommen. Bis 2003 war die Beitragsbemessungsgrenze der ausschlaggebende Wert. Sie gibt die Obergrenze der Berechnungsgrundlage für die Beiträge an. Seit 2004 entscheidet der davon abgekoppelte Wert der Versicherungspflichtgrenze über die Möglichkeit zum Krankenkassenwechsel. Wer 2016 brutto mindestens 4.687,50 Euro monatlich beziehungsweise 56.250 Euro jährlich verdient, kann die GKV zugunsten der PKV verlassen.
Für Selbstständige und Freiberufler gilt diese Grenze nicht. Für diese Personengruppen bietet die GKV Freiwilligkeitsversicherungen an, die als Alternative zur PKV einen Weg in den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bietet und erhält. Während sich das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung an der Einkommenshöhe orientiert, folgt das Äquivalenzsystem der PKV den individuellen Personenstandswerten wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Während die GKV abgesehen von freiwilliger Versicherung, gesetzlich zur Aufnahme verpflichtet ist, kann die PKV frei über die Mitgliedschaft entscheiden.
Generell bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen Basisschutz an, der für alle Mitglieder gleich ist. Die Beiträge werden direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet. Privat Versicherte erhalten Rechnungen, die sie einreichen und je nach Fälligkeiten gelegentlich vorfinanzieren müssen. Der Leistungsumfang kann sich in einer GKV ändern, während er in der PKV vereinbarungsgemäß bestehen bleibt. Familienmitglieder, insbesondere Kinder, sind gesetzlich mitversichert, in der PKV wird jede Person einzeln versichert.
Gesetzlich Versicherte dürfen nur Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen konsultieren. Private Versicherer bieten freie Arztwahl, die je nach Vertragausgestaltung zusätzlich auch Heilpraktiker einschließen kann. Beide Versicherungsarten bieten eine Medikamentengrundversorgung, die in der PKV durch Zukauf weiterer Leistungsmodule individuell ausgeweitet werden kann. Zuschüsse für Seh- und Gehhilfen sind in beiden Versicherungsformen möglich und müssen in der PKV explizit mit vereinbart werden.
Ein Krankenkassenwechsel bringt immer eine Eingangsuntersuchung mit sich, deren Ergebnis als Tarifbemessungsgrundlage für die PKV genutzt wird. Der garantierte gesetzliche Zuschuss zu Zahnbehandlungen von 50 bis 80 Prozent kann bei der PKV unterboten oder übertroffen werden. Entscheidend ist der bei der Untersuchung ermittelte Zahnstatus. Ausschlusskriterien für einen Krankenkassenwechsel können chronische Erkrankungen, das Alter und risikobehaftete berufliche Tätigkeiten sein.
Der Krankenkassenwechsel in eine PKV gleicht dem Kauf von Produkten. Durch die geringere gesetzliche Einflussnahme haben Privatkassen größere Gestaltungsspielräume in ihren Angeboten. Ein Krankenkassenwechsel in jüngeren Jahren beinhaltet aber auch immer ein gewisses Risiko. In höherem Alter kann der Krankenkassenwechsel zurück in einen komfortablen und bezahlbaren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch Aufnahmeverweigerung verbaut sein. Mischpakete wie ein GKV-Schutz und dazu abgeschlossene Zusatzmodule aus der PKV können individuelle Lösungen ergeben, die den Weg in beide Richtungen offen halten.
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