Bei der Einführung des Mindestlohns am 01. Januar 2015 kam nicht nur Freude auf. Zwar war die Einführung des Mindeststundensatzes von 8,50 Euro brutto für die Betroffenen gerade in Billiglohnbranchen eine Verbesserung, die aber immer noch nicht ausreicht. Die Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro wurde deshalb von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte sich gewillt, diesen Vorschlag anzunehmen.
Ziel des Mindestlohns war und ist es, dass Arbeitnehmer für ihre Tätigkeit so entgolten werden, dass keine ergänzenden Sozialleistungen bezogen werden müssen. Jeder sollte davon leben können und nicht zum Bittsteller werden. Diesen Anspruch erfüllte der Mindestlohn bislang aber nicht immer, vor allem Alleinverdiener mit Kindern sind nach wie vor armutsgefährdet und auf Sozialleistungen angewiesen. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro wäre zumindest ein weiterer Schritt, dem entgegenzuwirken. So sieht dies auch DGB-Vorstands- und Kommissionsmitglied Stefan Körzell. Etwa 55 Euro im Monat würde diese Erhöhung für Vollzeitbeschäftigte ausmachen. Dies steigere die Kaufkraft und letztendlich bedeute die Anhebung mehr Steuer- und Beitragseinnahmen.
Die Gewerkschaften nahmen Kritik am Bericht der Mindestlohnkommission, der nach Abschluss des ersten Jahres nach Einführung des Mindestlohns veröffentlicht wurde. Sie sehen die festgestellten Ergebnisse als zu einseitig an, pro Arbeitergeberseite positioniert. Dabei waren die Vorhersagen vom hohen Verlust von Arbeitsplätzen bislang keineswegs eingetreten. Auch wäre der Mindestlohn nur als Kostenfaktor berücksichtigt, nicht aber als Möglichkeit, durch gesteigerte Kaufkraft der Arbeitnehmer die Wirtschaft zu stabilisieren. Trotz aller früheren Bedenken der Arbeitgeberverbände ist die Anhebung des Mindestlohns ab 01. Januar 2017 auf 8,84 Euro/Stunde beschlossene Sache.
Immer noch läuft die vom Bundesministerium für Arbeit eingerichtete Hotline zum Thema Mindestlohn heiß. Es herrscht nach wie vor teilweise Unklarheit sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmerseite.
Ganz so einfach ist das Thema Mindestlohn wirklich nicht, denn es gibt Ausnahmen von der Regel:
Ausgenommen sind zwar Pflichtpraktika und freiwillige Praktika unter drei Monaten. Da aber bereits und ab Januar 2017 ein Praktikant, für den der Mindestlohn gilt, bereits doppelt so teuer als vor der Einführung kommt, werden die Praktikumsplätze zunehmend weniger. Erhebungen sprechen bereits jetzt von einem Rückgang um 50 %. Die Union hat es sich nun ins Programm geschrieben, den Mindestlohn hier generell abzuschaffen.
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