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Mit einer Abmahnung richtig umgehen

Blogger, YouTuber, aber auch Schüler, die Referate halten, können davon betroffen sein: Sie verletzen das Urheberrecht, ohne es zu wissen. Kommen sie glimpflich davon, erhalten sie eine Abmahnung. Mit einer Abmahnung sollen rechtliche Auseinandersetzungen ohne Gericht beigelegt werden. Monatelang wurde im Europäischen Parlament um eine Reform des EU-Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten haben sich offenbar geeinigt. Künftig sollen die Rechte von Presseverlagen gegenüber Nachrichtensuchmaschinen gestärkt werden. Die Portale sollen Geld an die Verlage zahlen, wenn sie Ausschnitte aus Presseartikeln anzeigen. (Nachrichtenagentur dpa, vom 13.02.2019, https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_85249542/reform-des-urheberrechts-eu-einigt-sich-auf-leistungsschutzrecht.html)

Verschiedene Gründe für Abmahnungen

An dieser Stelle geht es nicht um Abmahnungen durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer, sondern um Abmahnungen bei Verletzung des Urheberrechts, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes. Filesharing wird häufig abgemahnt und fällt unter das Urheberrecht. Auch Werbemails und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts sind Gründe für Abmahnungen. Alle diese Abmahnungen haben eines gemeinsam: Der Abmahnende will sich hohe Kosten für eine Gerichtsverhandlung ersparen und bietet dem Abgemahnten die Möglichkeit zum Handeln. Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Zusätzlich muss er Schadenersatz leisten und die Anwaltskosten bezahlen. Reagiert er nicht auf die Abmahnung, drohen ihm noch höhere Kosten, da die Streitigkeit vor Gericht enden könnte.

Nicht sofort unterschreiben und Abmahnung prüfen lassen

Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben und die Kosten zahlen. Wichtig ist jedoch, innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung zu reagieren. Diese Fristen sind häufig sehr eng gesetzt. Reagiert der Abgemahnte nicht innerhalb dieser Frist, wird er verklagt, was die Kosten in die Höhe treibt. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Oft geht der Abgemahnte davon aus, dass er unschuldig ist. Es wird jedoch ohne rechtliche Hilfe schwierig, die Unschuld zu beweisen. Der Abgemahnte sollte sich beim Erhalt der Abmahnung an einen Anwalt wenden. Hilfe bei einer Abmahnung bietet die Anwaltsseite S.O.S. Abmahnung. Betroffene können ihre Abmahnung abfotografieren und online übermitteln, um kurzfristig eine kostenlose Erstberatung zu erhalten. Eine Erstberatung zur Abmahnung lässt sich online zügig direkt vom Anwalt einholen.

Prüfung von Verhandlungsmöglichkeiten

Ist der Abgemahnte schuldig, sollte er mit Hilfe des Rechtsanwalts prüfen, ob es einen Verhandlungsspielraum gibt. Häufig werden die Abmahnungskosten willkürlich angesetzt, was für den Abgemahnten teuer werden kann. Geht es um Filesharing, müssen viele Abgemahnte keinen Schadenersatz leisten, da sie nur Anschlussinhaber sind und selbst keine Tauschbörsen genutzt haben. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis. Der Anwalt des Abmahnenden will für den Abmahnenden den größtmöglichen Nutzen erzielen und dem Abgemahnten möglichst viele Pflichten auferlegen. Unterschreibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, muss er die vollen Kosten der Abmahnung zahlen. Es ist keine Option für den Abgemahnten, beim abmahnenden Anwalt anzurufen. Der Anwalt vertritt immer die Interessen seines Mandanten und ist nicht bereit, dem Abgemahnten entgegenzukommen. Der Anwalt des Abgemahnten kann den Text der Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abgemahnten abändern, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Die Unterlassungserklärung – ein Vertrag auf Lebenszeit

Unterschreibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, geht er mit dem Abmahnenden einen Vertrag auf Lebenszeit ein. Er verpflichtet sich, sein bisheriges Verhalten zu unterlassen und künftig nicht zu wiederholen. Verstößt der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung, droht ihm eine empfindliche Vertragsstrafe. Es ist daher ratsam, sich selbst einen Rechtsanwalt zu nehmen und von ihm eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren zu lassen.

Fazit: Abmahnung auf Berechtigung prüfen lassen

Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben, da ihm bei erneutem Verstoß hohe Vertragsstrafen drohen. Der Abgemahnte sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden und die Abmahnung prüfen lassen. Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und mit dem Anwalt der Gegenseite über die tatsächlich zu zahlenden Kosten verhandeln. Wichtig ist die Einhaltung der Frist.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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