Mit dem Start in ein neues Kalenderjahr wird es amtlich: Ab 2016 müssen alle Banken und Geldinstitute eine Form des Kontos anbieten, das buchstäblich „jedermann“ eröffnen kann. Welche Ansprüche an dieses Basiskonto gestellt werden und was sich 2016 für Bankkunden noch ändert, soll dieser Beitrag zeigen.
Verschiedene Kontobezeichnungen meinen dasselbe
Es scheinen ganz unterschiedliche Namen für das Konto zu kursieren, das es jedem ermöglichen soll, ein Girokonto zu besitzen. Mit jeder Bezeichnung erschließt sich auch eine neue Zielgruppe.
- Das Guthabenkonto präsentiert sich als attraktives Modell für Schüler und Kunden ohne regelmäßiges Einkommen. Das Guthabenkonto schließt aus, dass das Konto überzogen werden kann, was gerade für Minderjährige den Vorteil birgt, nicht unwissend oder aus Mangel an Erfahrung in die Schuldenfalle zu schlittern.
- Das Basiskonto oder auch das Konto für jedermann ist das, was ab 2016 angeboten werden muss. Dieses Konto darf jeder EU-Aufenthaltsberechtige eröffnen, unabhängig von Alter, Einkommen oder Bonität. Damit wird eine Zielgruppe angesprochen, die sich freiwillig dazu entschieden hat, nur das Geld zur Verfügung haben zu wollen, was auch wirklich auf dem Konto ist.
- Das Girokonto ohne Schufa wird immer dann als Bezeichnung bemüht, wenn diejenigen angesprochen werden sollen, die bereits einen negativen Schufaeintrag haben, insolvent sind oder einen Offenbarungseid geleistet haben. Sie müssen trotz finanzieller Talfahrt die Möglichkeit haben, mittels eines Girokontos am Geschäftsleben teilzuhaben.
Alle vorgestellten Kontovarianten haben einen gemeinsamen Nenner: Das Konto kann nur solange belastet werden, solange es im Plus ist. Da schufafreie Konten bei den deutschen Banken ab 2016 Pflicht sind, lohnt sich ein Vergleich der jeweiligen Angebote.
Die Bank- und Steuer-News für 2016 in Kürze
Neben der eingangs bereits erwähnten Verpflichtung für Banken, für jeden ein Konto einzurichtet, der ein Aufenthaltsrecht in der EU hat, tut sich Folgendes zum Jahresauftakt 2016 bei den Banken:
- Neues gibt es für Online-Kunden. In aller Regel werden verschiedene Zahlungsoptionen zur Auswahl angeboten. Um hier eine möglichst hohe Sicherheit zu bieten, wurden neue Zahlungsdienste-Richtlinien festgelegt. Darin sind strengere Authenzifizierungskontrollen vorgegeben und die Haftungsregelung wurde zugunsten der Bankkunden entschärft.
- Bausparkassen haben künftig mehr Möglichkeiten und können sowohl Bauspardarlehen als nun auch Hypothekenkredite vergeben. Dies gilt für den Abschluss von neuen Aufträgen.
- Eine weitere Sicherheitsmaßnahme zur Präventation der Überschuldung ist – neben dem Guthabenkonto – die Verpflichtung für Banken, dann aktiv zu werden, wenn der Kunde langfristig das Girokonto im Minus hält.
- Wer einen Freistellungsauftrag hat, der älter als vier Jahre ist, muss diesen ändern lassen, um nicht Gefahr zu laufen, Kapitalgewinne ans Finanzamt zu verlieren. Der Grund: Bei Freistellungsaufträgen, die vor 2011 ausgestellt wurden, fehlt die Steueridentifikationsnummer, die Pflicht ist.
- Durch die stärkere Förderung der Rürup-Rente steigen die Vorsorgebeiträge, die Ledige (18.181 Euro) und Verheiratete (36.362 Euro) steuerlich geltend machen können.
- Ab 2016 können monatlich 248 Euro in vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden, die in Pensionsfonds, -kassen und Direktversicherungen eingezahlt werden.
- Kindergeld gibt es nur noch, wenn eine aktuelle Steuer-Identifikationsnummer den Familienkassen vorliegt.
- Auch die Übergangsphase zur IBAN-Nummer wird im Januar 2016 enden. Bis Februar muss jeder Bankkunde die 22-stellige Nummer aus Bankleitzahl und Kontonummer verwenden.
- Um einer unbedachten Überschuldung vorzubeugen, wird ab März 2016 eine neue Richtlinie in Kraft treten. In der sogenannten „europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ wird verankert sein, dass bei jedem Kreditgespräch über 75.000 Euro Protokolle erstellt und Informationsblätter ausgehändigt werden müssen.
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