Wer ein Unternehmen betreibt und Waren verkauft, der sollte sich auch mit den eigenen Verpflichtungen nach dem Verkauf der Produkte beschäftigen. In der Folge drohen viele weitere Gefahren, welche durchaus existenzbedrohende Auswirkungen haben können. Immer wieder verursachen bereits verkaufte Produkte Schäden unterschiedlichster Art beim Erwerber. Mit dem Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung können diese Gefahren jedoch sehr einfach und meist kostengünstig eingegrenzt werden.
Die Produkthaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der allseits bekannten Betriebshaftpflichtversicherung. Ziel dieser ist es, Sie vor Kosten durch Schäden, die Ihre Produkte erzeugen, abzusichern.
Mit dem Verkauf eines Produktes wechselt dieses den Besitzer und verhilft dem Verkäufer zu einer Geldeinnahme. Doch mit der Übergabe können Sie als Verkäufer nicht sämtliche Sorgen bei Seite legen. In der Folge haften Sie möglicherweise noch immer für drohende Gefahren.
Eine dieser Gefahren stellen potenzielle Personenschäden dar. Auch bei ordnungsgemäßer Handhabung können Personenschäden in Folge der Verwendung des Produktes entstehen. Häufig handelt es sich dabei nur um kleinere Verletzungen oder leichte allergische Reaktionen, welche eine ärztliche Behandlung erfordern. In manchen Fällen handelt es sich jedoch um wesentliche größere Personenschäden, beispielsweise Verbrennungen, Vergiftungen oder im schlimmsten Fall sogar der Tod des Kunden. Egal in welcher Form der Schaden eintritt, die Produkthaftpflichtversicherung schützt Sie vor deren Folgen.
Neben möglichen Personenschäden kommt es in Folge der Verwendung des Produktes des Öfteren zu Sachschäden. Ein defektes elektrisches Gerät kann schnell Auslöser eines Brandes werden und so großen Schaden anrichten. Aber auch eine defekte auslaufende Waschmaschine kann schwere Schäden anrichten. Ob es sich nun um einen derart großen Schaden, oder um wesentlich kleinere handelt, eine Produkthaftpflichtversicherung umfasst auch sämtliche in Schäden, welche von Ihrem Produkt verursacht wurden.
Ein weiterer, häufig vergessener, aber nicht zu verachtender Aspekt sind Vermögensschäden, welche sich als Folge von Personen- oder Sachschäden ergeben. Personen, die aufgrund eines durch das Produkt verursachten Schadens nicht in der Lage sind zu arbeiten, haben einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalles. Sachschäden hingegen, können zum Produktionsstillstand und damit zu Einnahmeausfällen führen. Auch in diesem Fall können sich Schadenersatzansprüche des Unternehmers ergeben. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Sie auch vor den sogenannten Vermögensschäden.
Die oben genannten Schäden, verursacht durch Ihr Produkt, können hohe Kosten mit sich bringen. Bei Personenschäden übernimmt die Produkthaftpflichtversicherung neben den Kosten für die ärztliche Behandlung und den Kosten für notwendige Rehabilitationsmaßnahmen auch darüber hinausgehende Kosten. Hier zu nennen sind in erster Linie Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten. Auch diese werden von der Versicherung abgedeckt.
Kommt es zu Sachschäden, so wird meist eine Reparatur oder die Beschaffung von Ersatz der beschädigten Gegenstände notwendig. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt die Produkthaftpflichtversicherung für Sie.
Bei den bezeichneten Vermögensschäden entstehen meist Ausgleichsansprüche für Verdienstausfälle von Arbeitnehmern oder Einnahmeausfälle von Unternehmern. Diese geraten bei der Risikoabwägung oft in Vergessenheit. Dabei sollte die Höhe dieser Kosten auf keinen Fall unterschätzt werden. Selbstverständlich werden auch diese sind von der Versicherung abgedeckt.
Wer sich im Anschluss an den Verkauf eines Produktes mit einem Schadenfall konfrontiert sieht, den erwarten im schlimmsten Fall Kosten in existenzbedrohender Höhe. Um sich keine weiteren Sorgen mehr machen zu müssen, sollten Sie sich auf jeden Fall mit dem Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung beschäftigen. Die Kosten für diese hängen dabei von dem Umfang der Versicherung, der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung, dem Risiko, welches Ihre Produkte mit sich bringen und vielen weiteren Faktoren ab und können daher nicht pauschal benannt werden. Die Notwendigkeit einer Produkthaftpflichtversicherung sollte daher individuell im Einzelfall abgewogen werden.
Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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