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Rauchen am Arbeitsplatz – das sollten Betriebe wissen

Die Zahl der Raucher in Deutschland nimmt zwar ab, trotzdem gibt es immer noch zahlreiche Menschen, die dieses Laster haben. Trotz Rauchverbot in Kneipen und einer Erhöhung der Preise greifen sie nach wie vor zur Zigarette. Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich mit dem Thema Rauchen am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Es gibt einige Punkte, die sie beachten sollten.

Rauchen am Arbeitsplatz – Interessen unter einen Hut bringen

Grundsätzlich müssen Unternehmen zwei Punkte bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen beachten:

  1. Raucher dürfen Nichtraucher nicht mit ihrer Sucht belästigen.
  2. Raucher haben trotzdem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. In diesem Fall heißt das, dass ihnen niemand das Rauchen verbieten kann.

Der Arbeitnehmer muss also dafür sorgen, dass beide Parteien friedlich nebeneinander arbeiten können.
Mittlerweile ist es in Büros fast eine Selbstverständlichkeit, dass das Rauchen am Arbeitsplatz verboten ist. Damit sich Raucher aber nicht diskriminiert fühlen, sollte der Betrieb ihnen eine Stelle zuweisen, an der sie ihren Drang nach Nikotin stillen können.

Eine Raucherecke einrichten

Wie es dort auszusehen hat, ist nicht vorgeschrieben. Betriebe, in denen Angestellte vom höheren Rang oder sogar der Inhaber raucht, bieten ihren Mitarbeitern sicherlich mehr Komfort, als wenn sie die Einrichtung eines solchen Bereiches als reines Muss ansehen. Ein eigener Raum ist beispielsweise nicht notwendig; ausreichend ist ebenso eine Stelle im Außenbereich.
Selbst wenn es sich nur um eine Raucherecke handelt, ist es ratsam, dort einen ansprechenden Wand- oder Standascher aufzustellen. Zum einen haben sie ein größeres Fassungsvermögen als ein Tischaschenbecher, zum anderen sorgen sie dafür, dass sich der Raucher wirklich nur im direkten Umkreis aufhält, um die Zigarettenkippe zu entsorgen.
Betriebe sollten die Ascher regelmäßig kontrollieren und leeren. Ein überfüllter Ascher sorgt dafür, dass die nächsten Zigaretten auf dem Fußboden ausgetreten werden.

Rücksicht auf Mitarbeiter und Kunden

Den Ascher direkt neben der Eingangstür aufzustellen, wie es häufig zu sehen ist, ist übrigens keine gute Idee. Auf Kunden macht es keinen guten Eindruck, wenn die Bäckereiverkäuferin in ihrer Uniform dort raucht und anschließend wieder hinter der Theke verschwindet – selbst wenn sie sich die Hände wäscht und Handschuhe trägt. Außerdem sollten sowohl Kunden als auch nichtrauchende Mitarbeitern keine Raucher passieren müssen, um in die Geschäftsräume zu treten.
Selbst wenn Raucher das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben, bleibt Rauchen ihre Privatsache. Wenn Arbeitnehmer Raucherpausen dulden, ist es hilfreich, die Dauer der Raucherpausen zu notieren, damit die Nichtraucher sich nicht benachteiligt fühlen. Eine moderne Stempeluhr kann helfen.
Wer mehrmals täglich eine kurze Unterbrechung braucht, um seinen Nikotinspiegel anzuheben, könnte beispielsweise abends eine halbe Stunde länger arbeiten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Betriebe ein solches Vorgehen im Arbeitsvertrag festhalten.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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