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Rechtshilfe rund um das Thema Arbeitsrecht – unerlässlich

Simpel ist kaum ein Rechtsgebiet, denn Tücken und Auslegungen lauern an jeder Ecke. Im Arbeitsrecht ist das Wort »simpel« jedoch absolut unangebracht. Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber heikel. Das hat nicht allein mit der Gesetzgebung zu tun, sondern auch mit den Auswirkungen, wenn Fehler begangen werden.

Doch während sich Angestellte gerne rechtlich beraten lassen, so verzichten viele Unternehmer auf eine korrekte Rechtsberatung. Und das kann nicht nur teuer werden, das kann auch den normalen Betrieb gefährden und problematische Situationen aufkommen lassen.

Gründe für Kündigungen – Rechtshilfe im Arbeitsrecht in Anspruch nehmen

Fast jeder Arbeitnehmer reicht gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein. Das hat zumeist zwei Gründe: Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt oder fehlerhaft, zudem setzt das Arbeitsamt eben diese Klage voraus. Rund um das Thema Kündigung können Unternehmer diverse Fehler machen, die im Endeffekt die Wiedereinstellung bedeuten können – oder aber teuer werden:

  • Vertragswidriges Verhalten – ein Arbeitnehmer kommt ständig zu spät. Der Unternehmer hat das bereits erwähnt. Und jetzt ist Schluss: Die fristlose Kündigung geht raus. Sie ist allerdings nicht gültig, da keinerlei vorherige Abmahnungen erfolgt sind. Selbst die fristgerechte Kündigung könnte heikel sein. Der Fehler: Der Unternehmer ging davon aus, dass eine rechtskräftige Abmahnung auch mündlich erfolgen kann.
  • Schwangerschaften – können Schwangere gekündigt werden oder nicht? Allgemein steht die Mutter, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erhält, unter einem besonderen Schutz. Und was ist, wenn die Schwangere einen Diebstahl im Unternehmen begeht? Gibt es Ausnahmen?
  • Betriebsbedingt – das ist ein sehr heikles Thema, über das Fachanwälte regelmäßig brüten und Gerichte streiten.

Es kann jedem Unternehmer nur empfohlen werden, sich bei einer beabsichtigten Kündigung mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen und Rechtshilfe im Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Ein Fehler kann gerade in diesem Bereich mitunter sehr teuer werden.

Arbeitsvertrag: Auch hier können Unternehmer viel falsch machen

Arbeitsverträge sind ungefähr so heikel wie Mietverträge. Während in Mietverträgen feste Renovierungsfristen oder gar Verbote zu Besuch nach 22:00 Uhr drinstehen mögen, weil der Vermieter das so wünscht, nutzen auch einige Arbeitgeber die Chance, im Vertrag ihren Willen sehr detailliert festzulegen. Das Problem beginnt dann, wenn die Vorstellungen mit dem Arbeitsschutzgesetz kollidieren oder gegen weitere Regelungen verstoßen. Der Unfriede im Unternehmen ist nun garantiert, denn ignoriert der Mitarbeiter die Vorschriften, indem er sein Recht kennt, ist der Unternehmer verstimmt. Einige Beispiele mit Tücken:

  • Überstundenregelung – der Satz »die geleisteten Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten« ist wohlbekannt. Das Problem ist, dass diese Klausel gegen das Arbeitsschutzgesetz verstößt. Das heißt jedoch nicht, dass Überstunden bezahlt werden müssen, sie können auch mit Freizeit ausgeglichen werden. Doch wann sind Überstunden überhaupt angebracht? Und ist der Arbeitgeber in der Pflicht, wenn seine Mitarbeiter dauerhaft nicht in der regulären Arbeitszeit die Arbeit erledigen können?
  • Konkurrenzklausel – sie ist klar geregelt, dennoch nehmen einige Arbeitgeber sie falsch auf. Fakt ist, dass während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Verbot ausgesprochen werden darf, für die Konkurrenz tätig zu sein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat das Verbot jedoch keinen Bestand. Das heißt: Während der Anstellung in Supermarkt A darf der Mitarbeiter nicht im Nebenjob bei Supermarkt B arbeiten. Kündigt er, darf er aber dauerhaft bei Supermarkt B anfangen.
  • Zusicherungen – sie sind heikel für Unternehmer und positiv für den Mitarbeiter. Nimmt ein Arbeitgeber feste Zeiträume für Gehaltserhöhungen, gar Zahlen, oder auch die Steigerung der Urlaubstage in den Vertrag auf, so hat er sich daran zu halten, auch wenn er sich das nicht leisten kann. Beispiel: Jegliche über die herkömmliche Arbeitszeit hinausgehende Stunde erhöht den Urlaubsanspruch um 1/8. Bleibt der Arbeitnehmer nun acht Tage eine Stunde länger, gibt es einen Urlaubstag oben drauf.

Während bei Mitarbeitern in gehobenen Positionen ohnehin immer exklusive Verträge ausgearbeitet werden sollten, so empfiehlt es sich, wenigstens mit einem Fachanwalt Musterverträge für die sonstigen Anstellungsverhältnisse auszuarbeiten und seine Rechtshilfe im Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.

Weitere mögliche Stolperfallen für Unternehmer

Oftmals gibt es im gewöhnlichen Betrieb einige Probleme:

  • Pausenregelung – sie wird vom Arbeitsschutzgesetz klar vorgeschrieben. Wer acht Stunden arbeitet, der hat Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause. Allerdings ist es nicht festgelegt, wie diese Pause genommen wird. Das ist der Punkt, den Arbeitgeber bei Rauchern ausnutzen können: Sie können die Pause notfalls aufteilen. Wobei auch hier gilt, dass die Pause der Erholung dient und somit einzelne Abschnitte die 10 – 15 Minuten nicht unterschreiten sollten. Gängig sind Regelungen (bei 60 Minuten) von 30 – 15 – 15.
  • Rauchen am Arbeitsplatz – Fakt: Das ist nicht erlaubt, allerdings ist es durchaus sinnvoll, eventuell eine Raucherecke einzurichten. Das Rauchverbot betrifft allerdings auch den Unternehmer. Entweder sucht er selbst einen in sich geschlossenen Raucherraum auf oder er raucht draußen. E-Zigaretten fallen ebenfalls unter das Nichtraucherschutzgesetz, allerdings gibt es hier eventuell Spielraum: Fachanwalt konsultieren.
  • Pausenräume – erfordert es der Gesundheitsschutz oder sind mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb, so muss eine geeignete Pausengelegenheit geschaffen werden. Für Büroangestellte gibt es Ausnahmen, jedoch nur, wenn sichergestellt ist, dass der Mitarbeiter während der Pause nicht ständig gestört wird.
  • Firmenwagen – ein ganz heikles Thema, für welches die meisten Rechtsanwälte sogar empfehlen, einen gesonderten Vertrag aufzusetzen. Rund um den Firmenwagen ist allein schon zu klären, inwieweit der Mitarbeiter ihn nutzen darf. Welche Fahrten sind von der Versicherung abgedeckt? Nutzt der Mitarbeiter ihn auch privat, könnte eine andere Versicherung mit Beteiligung offenstehen.

Diese Tücken enthalten nicht einmal die Ausstattung des Arbeitsplatzes, die Beleuchtung oder, bei Großraumbüros, die Schaffung eines guten Klimas.

Fazit – es gibt nicht zu viel Hilfe
Unternehmern kann nur geraten werden, in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen schon im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen. Gerade rund um die Verträge hilft es schon, wenn mit dem Anwalt Musterverträge ausgehandelt werden. Und bevor ein Arbeitgeber selbstständig Veränderungen oder Kündigungen anstrebt, gilt: Niemals ohne meinen Anwalt. Das Arbeitsrecht bietet so viele Stolpersteine und Tücken, teils entscheiden die Gerichte für Laien unwillkürlich, dass einzig die Beratung vor hohen Kosten oder der Wiedereinstellung des ungeliebten Mitarbeiters schützen kann.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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