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Sicherheit durch Personalüberprüfung: Tipps und Möglichkeiten

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Dieses geflügelte Wort lässt sich ein Stück weit auch auf das Personalmanagement übertragen. Tatsächlich ist die Häufigkeit von Personalüberprüfungen seit den Terroranschlägen in New York angestiegen. Immer mehr Chefs wollen wissen mit wem sie es zu tun haben.
Illoyale Mitarbeiter kosten ein Unternehmen viel Geld. Dabei kann sich die Loyalität in ganz verschiedenen Aspekten ausdrücken. Wer diese im Zuge der Einstellungsgespräche im Hinterkopf hat, kann schon im Vorfeld mögliche Schäden abwenden. Auch wenn ein Mitarbeiter bereits eingestellt ist, können Arbeitgeber eine Personalüberprüfung vornehmen.

Gallup Q12: Studie zur Mitarbeiterzufriedenheit

Die Gallup Studie zur Mitarbeiterzufriedenheit gibt darüber Auskunft, welche Faktoren zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit und damit zu einer hohen Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber führen. Die Studie zeigt auf, was loyale Arbeitnehmer an ihrem Arbeitgeber zu schätzen wissen. Daraus lässt sich ableiten, welche Merkmale auf einen Mitarbeiter hinweisen, der anfälliger für illoyale Handlungen ist. Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt, wenn folgende Punkte grundsätzlich erfüllt werden. Mitarbeiter haben

  • Klarheit über ihr Aufgabenfeld,
  • erfahren Wertschätzung,
  • genießen Zugehörigkeitsgefühl,
  • profitieren von Karriereperspektiven,
  • wissen ein gutes Betriebs- & Arbeitsklima zu schätzen.

In einem Einstellungsgespräch können Arbeitgeber durch gezielte Fragestellung herausfinden, wie der Bewerber zu den genannten Punkten steht. Auch bereits angestellte Mitarbeiter können in dieser Hinsicht überprüft werden. Manchmal liegen die Antworten auf der Hand, doch oft sind entsprechend vorbereitete Mitarbeitergespräche angezeigt. Weichen die Angaben der Mitarbeiter signifikant ab, sprich, hat einen Mitarbeiter keinerlei Interesse an einem oder mehreren der genannten Aspekte, ist das Risiko für illoyales Handeln höher als bei einer Person, die voll und ganz mit diesen Kernpunkten übereinstimmt.

Standardüberprüfung in Positionen mit Vertrauensverhältnissen

Viele Firmen haben es sich zum Standard gemacht Mitarbeiter und Bewerber einem Hintergrundcheck zu unterziehen, die sich für eine Position mit einem außerordentlichen Vertrauensverhältnis bewerben. Ein Arbeitsverhältnis, in dem dieser Aspekt eine große Rolle spielt, nimmt durch pflichtwidriges Verhalten enormen Schaden mit weitreichenden Konsequenzen, die Überprüfung soll davor schützen. Ein Beispiel soll den Zusammenhang verdeutlichen:
Für die Zweigniederlassung eines Unternehmens wird ein Niederlassungsleiter gesucht. Dieser soll Prokura erhalten und sämtliche Bankgeschäfte eigenverantwortlich regeln. Missbraucht der Niederlassungsleiter das in ihn gesetzte Vertrauen und veruntreut Gelder, fügt er damit dem ganzen Unternehmen Schaden zu und gefährdet Arbeitsplätze.

Eine solche Position wollen Firmen nicht an jemanden geben, der zum Beispiel eine kriminelle Vergangenheit hat oder mit Kriminellen verkehrt. Deshalb entscheiden sie sich für einen umfassenden Hintergrundcheck.

Hintergrundcheck: Jeder (potenzielle) Mitarbeiter kann etwas verbergen

Auch langjährige Mitarbeiter können etwas zu verbergen haben. Arbeitgeber haben einige Möglichkeiten, um sich über die Loyalität der Belegschaft ein reales Bild zu verschaffen. Sollte sich ein Verdacht ergeben, der auf Illoyalität hindeutet, ist es ratsam rasch zu handeln. Stehen Vermutungen wie Betriebsspionage oder Verrat von Betriebsgeheimnissen an die Konkurrenz im Raum, ist die Zusammenarbeit mit Profis der richtige Weg. Diese Detektei aus Hamburg verfügt über viel Erfahrung in diesem Bereich. Je nach Situation und Verdachtslage überprüft sie die finanziellen Verhältnisse der betreffenden Person, checkt den Freundeskreis auch in Hinblick auf Kontakte in extremistische Vereinigungen und zu kriminellen Personen und prüft mögliche Verbindungen zur Konkurrenz.

Vorteile der Zusammenarbeit mit einer professionellen Detektei

Hauptberufliche Detektive wissen genau wo der Gesetzgeber Grenzen setzt und was zulässig ist. Sie recherchieren rechtssicher und liefern Beweise, die auch vor Gericht standhalten. Bei der Zusammenarbeit mit einer professionellen Detektei können sich Auftraggeber darauf verlassen, dass die beigebrachten Beweise legal beschafft wurden.
Spielt ein Mitarbeiter mit dem Gedanken zur Konkurrenz zu wechseln? Oder hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass eine Krankheit vorgetäuscht wird, um stattdessen einem Reporter Geheimnisse auszuplaudern? In beiden Fällen ist die Zusammenarbeit aus Beweisgründen eine gute Wahl.
Arbeitgeber, die vorerst (noch) nicht zu diesen Maßnahmen greifen wollen und lieber auf eigene Faust handeln, sollten höchste Vorsicht walten lassen. Es ist sicherzustellen, dass mögliche Beweise rechtssicher sind und auch vor Gericht zugelassen werden.

Was dürfen Arbeitgeber zu Überwachungszwecken tun?

Vorweg sei gesagt, dass die Überwachung von Mitarbeitern bei der täglichen Arbeit nicht immer auf Gegenliebe stößt. Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben, Arbeitgeber müssen sich an geltendes Recht halten. In aller Kürze zusammengefasst sind das die wichtigsten drei Punkte in Sachen Mitarbeiterüberwachung

  • Das Bundesdatenschutzgesetz ist Basis in punkto Mitarbeiterüberwachung und muss berücksichtigt werden.
  • Jeder Mitarbeiter, der überwacht wird, muss der Überwachung zustimmen.
  • Verstoßen Arbeitgeber gegen geltendes Recht müssen sie schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Die Überwachung von Mitarbeitern verfolgt in der Regel einen oder mehrere Zwecke, wobei sich die Hauptgründe wie folgt darstellen:

  • Arbeitgeber wollen prüfen, ob Arbeitnehmer Pausenzeiten und Arbeitszeiten einhalten.
  • Arbeitgeber möchten über den Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter informiert sein (z. B. bei Außendienstmitarbeitern). Sie wollen damit außerdem betrügerische Krankmeldungen aufspüren.
  • Diebstahlshandlungen sollen mit Überwachungsmaßnahmen aufgedeckt und langfristig Schwundquoten gemindert werden.
  • Unerlaubtes nutzen von betrieblichen Gegenständen, Einrichtungen und Leistungen zu privaten Zwecken soll aufgedeckt werden.
  • Die Qualität der Arbeitsleistung, Freundlichkeit am Telefon zu Kunden steht in Dienstleistungsberufen ganz oben auf der Liste der Gründe, weshalb Mitarbeiter überwacht werden.

Kameraüberwachung bedingt zulässig

Diebstahl, Betrug, Verrat – all diesen Dingen lässt sich zumindest teilweise durch die Überwachung von Mitarbeitern auf die Spur kommen. Der Einsatz von Videoüberwachung ist dabei üblich. In Deutschland müssen die Kameras sichtbar angebracht werden und die Räume, in denen sie aufgehängt werden, öffentlich zugänglich sein. Nur, wenn ein hinreichender Verdacht besteht erlaubt das Gesetz ausnahmsweise für einen sehr kurzen Zeitraum eine heimliche Videoüberwachung – außer an diesen Ausnahme-Orten.

  • Umkleideräume
  • Schlafräume
  • Sanitäranlagen

GPS-Ortung aber ist erlaubt, wenn das Bundesdatenschutzgesetz (§32g) eingehalten wird. Die GPS-Technik ermöglicht es, den Standort von Personen und Fahrzeugen festzustellen. Auch hier gilt, dass die Mitarbeiter mit der Überwachung einverstanden sein müssen. Allerdings darf nicht gespeichert werden, wann ein Fahrer pausiert oder wie schnell fährt. Das wiederum würde zu stark in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen. Mit Blick auf die Anfechtbarkeit von gesammelten Daten vor Gericht sollten Arbeitgeber unbedingt die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegen die wirtschaftlichen Interessen der Firma abwägen. Der rechtssichere Weg der Personalüberprüfung aber ist die Zusammenarbeit mit einem Profi.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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