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Umschulung – eine reale Chance

Mit einer Umschulung wird eine besondere Form in der beruflichen Weiterbildung in Anspruch genommen. Diese Art der Weiterbildung ist notwendig, um eine erneute und reale Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Kosten dafür kann eine Privatperson jedoch selten selbst finanzieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings auch möglich, sich eine Umschulung fremdfinanzieren zu lassen.

Gründe für eine Umschulung

Um diese besondere Form der Weiterbildung nicht selbst finanzieren zu müssen, ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Durch eine Umschulung sollen Kenntnisse über Aufgaben oder Tätigkeiten erlangt werden, welche in der vorherigen beruflichen Laufbahn nie erzielt werden konnten.

Als wichtige Gründe für Umschulungen gelten beispielsweise:

  • Arbeitslosigkeit
  • gesundheitliche Probleme
  • notwendige Fähigkeiten für einen bestimmten Beruf
  • geringe bis gar keine Chancen im erlernten Beruf
  • langfristige Abwesenheit aus dem erlernten Beruf

Je nachdem, welche Vorkenntnisse ein Umschüler besitzt und in welchem Tätigkeitsfeld umgeschult werden soll, variiert auch die Zeit einer Umschulung. So kann diese besondere Form der Weiterbildung bereits nach 9 Monaten beendet werden oder aber auch durchaus 2 Jahre in Anspruch nehmen. Eine Umschulung kann betrieblich, schulisch oder überbetrieblich stattfinden.

Voraussetzungen für eine Umschulung

Nur allein der Wunsch, in einem bestimmten Beruf arbeiten zu wollen, genügt nicht. Sofern ein Tätigkeitsfeld auf dem Arbeitsmarkt kaum oder gar nicht gefragt ist, wird eine Umschulungsmaßnahme auch nicht finanziert. Die zu erlernenden Kenntnisse und Fähigkeiten müssen auf dem Arbeitsmarkt ausreichend gefragt sein, um Umschulungsmaßnahmen bewilligt zu bekommen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt meist auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wer über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, muss jedoch zumindest eine Ausbildung begonnen haben. Liegen dann triftige Gründe vor, eine Berufsausbildung nicht beenden zu können oder wird eine Ausbildung begründet abgebrochen, kann eine Umschulungsmaßnahme bewilligt werden. Wer jedoch nie eine Ausbildung begonnen hat, wird auch von keinem Finanzierungsträger gefördert.

Wer übernimmt wann welche Kosten

Eine Umschulung findet aus unterschiedlichen Gründen statt. Je nach Grund kommen verschiedene Kostenträger in Frage, welche eine Umschulungsmaßnahme auch finanzieren. Kostenträger sind wie folgt:

ARGE / Jobcenter: Bei einer möglichen Kostenübernahme durch die ARGE / das Jobcenter ist es in erster Linie wichtig, sich frühzeitig persönlich beraten zu lassen. Hierbei werden notwendige Voraussetzungen für den sogenannten „Bildungsgutschein“ oder die zu bewilligende „Bildungsprämie“ geprüft. Für die Finanzierung überprüft die ARGE / das Jobcenter die persönliche Eignung des Umschülers und ob die geplante Weiterbildung auch tatsächlich neue Berufschancen eröffnet. Durch eine „Bildungsprämie“ werden Erwerbstätige, sowie auch Erwerbsrückkehrer gefördert. Ein Bildungsgutschein wird hingegen bewilligt, sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt oder im Minimum eine drei jährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.

Agentur für Arbeit: Für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit muss ein zukünftiger Umschüler das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und im jeweiligen Fall auf eine Umschulung dringend angewiesen sein, da eine Förderung von der Agentur für Arbeit lediglich eine „Kann“- Bestimmung ist und stark von der Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist.

Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft finanziert lediglich dann eine Umschulungsmaßnahme, wenn ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall seinen bis dahin ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Allerdings werden vor einer Bewilligung verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen angestrebt, um den Arbeitnehmer an seine bisherige Tätigkeit erneut heran zu führen. Eine abschließende ärztliche Untersuchung vor der Bewilligung einer Umschulungsfinanzierung ist Pflicht.

Rentenversicherung: Soll die Umschulung durch die Rentenversicherung finanziert werden, sollte der Umschüler im Vorfeld über mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine zweite Voraussetzung kann der Empfang einer Erwerbsminderungsrente sein. Um eine Finanzierung durch die Rentenversicherung zu erhalten, benötigt ein Umschüler jedoch lediglich eine dieser beiden genannten Voraussetzungen. Eine dritte und wichtige Voraussetzung jedoch benötigt jeder Antragsteller für die Finanzierung durch die Rentenversicherung. Kein weiterer Kostenträger darf für die geplante Umschulungsmaßnahme zuständig sein.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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