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Wer haftet für Schäden im Homeoffice?

Nicht erst seit der Pandemie-Entwicklung des vergangenen Jahres bekommt das Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten immer mehr Relevanz – und damit tun sich für Personalverantwortliche im Bereich Versicherungsschutz viele Fragen auf. Wer haftet im Schadensfall? Wann haftet der Arbeitnehmer selber? Was geschieht bei Datenverlust? Um die Homeofficeregelung im eigenen Betrieb weiter zu etablieren, sollte jedes Unternehmen die Antworten kennen.

Schäden im Homeoffice: Wann haftet der Arbeitgeber?

Grundsätzlich haftet im Homeoffice, wie auch bei der Arbeit im Büro, die gesetzliche Unfallversicherung. Schäden, die im Rahmen der Arbeit entstehen, werden somit als Arbeitsunfall klassifiziert und vom Arbeitgeber gedeckt.

Dadurch, dass im Homeoffice die Grenzen zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten verschwimmen, gibt es einige Einschränkungen: Stolpert ein Arbeitnehmer etwa über ein liegengebliebenes Spielzeug seiner Kinder, greift die gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber nicht. Ereignet sich dagegen auf dem Weg zum Briefkasten für den Empfang von beruflich relevanten Dokumenten ein Schaden, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers die entstandenen Kosten. Seit Juni 2021 sind jedoch auch der Gang zur Toilette oder in die Küche, sowie für die Betreuung von Kindern unternommene Wege von der gesetzlichen Unfallversicherung mit gedeckt.

Entscheidend dafür, ob der gesetzliche Versicherungsschutz die Folgen eines Schadens trägt ist also der Zweck, für den eine Aktivität ausgeübt wird. Es muss daher im Einzelfall beurteilt werden, wer im Schadensfall für die entstandenen Kosten aufkommt. Unternehmen sollten sich deshalb schon im Vorfeld, etwa über Anbieter wie insureQ, zu den erwartbaren Risiken beraten lassen und eine auf den Betrieb zugeschnittene Versicherung abschließen, die alle potenziellen Schäden abdeckt.

Wer haftet für Schäden an Arbeitsgeräten?

Die meisten Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern für die Arbeit im Homeoffice das notwendige Equipment zur Verfügung. Entstehen bei der Arbeit Schäden, kommt im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Unternehmens für die Kosten auf.

Je nach Verschuldungsgrad kann jedoch der Fall eintreten, dass auch der Arbeitnehmer einen Teil zur Deckung beitragen muss. Hier greift das Prinzip der abgestuften Arbeitnehmerhaftung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer deshalb vollständig. Das gilt auch, wenn das Equipment nicht ausreichend vor dem Zugriff von Dritten (etwa Familienmitglieder) geschützt wurde und dadurch zu Schaden gekommen ist. Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Wie auch bei Unfällen ist hier jedoch vor allem entscheidend, in welchem Kontext sich ein Schaden ereignet hat. Wird etwa ein Laptop innerhalb der Homeoffice-Arbeitszeit beschädigt, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Nutzt der Arbeitnehmer das Equipment nach der Arbeitszeit für private Zwecke, wird auch er für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen.

Wer haftet bei Datenverlust?

Bei der Arbeit mit sensiblen Kundendaten hat der Datenschutz die oberste Priorität: Arbeitnehmer müssen sich an dieselben Datenschutzgesetze halten wie im Büro.

Angehörige und andere Drittparteien sollten daher nach Möglichkeit keinen Zugang zu Daten oder Equipment bekommen. Dies gestaltet sich im Homeoffice nicht immer ganz einfach, und besonders Hacker machen sich Schwachstellen, wie etwa unsichere Netzwerke, zunutze.

Es ist daher für Unternehmen einerseits besonders wichtig Angestellte für die Bedeutung von Datenschutz im Homeoffice zu sensibilisieren, und sich andererseits durch einen Versicherungsschutz für verlorene oder kompromittierte Daten abzusichern. Viele Betriebe haben auch für die reguläre Arbeit keine ausreichende Absicherung ihrer Daten, weshalb der Abschluss einer zusätzlichen Cyberversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein kann.

Wenn die Arbeit im Homeoffice zum Regelfall in einem Unternehmen wird, sollten Aspekte zum Versicherungsschutz vorab mit allen Angestellten abgesprochen werden. So werden Unklarheiten beseitigt und alle Parteien befinden sich im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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